Von der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Mobilität und Klimaschutz am 26.03.2025: Noch mehr Tempo-30 Straßenabschnitte!
Von Stephan Köthe TOP 1.1 Beschluss des Lärmaktionsplan Stufe 4 (LAP 4) für die Stadt Esslingen am Neckar und Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung Der ABMK erteilt gemäß § 45 Abs. 1b StVO das Einvernehmen zur Anordnung einer zulässigenHöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten (jeweils ganztags): Kostenpunkt: 61.186…