Änderungsantrag zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler vom 24.03.25 zur „Vereinsförderung in Höhe von 50% der Mietkosten für eine Veranstaltung in allen von Esslingen Live zur Vermietung stehenden Hallen bzw. Veranstaltungsräumlichkeiten
Von Stephan Köthe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bayraktar,
ich beantrage den interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler, wie folgt abzuändern:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Richtlinien zur Vereinsförderung durch das Kulturamt der Stadt Esslingen am Neckar um eine regelbasierte Hallenförderung zu ergänzen. Ziel ist es, kulturell tätige Esslinger Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen in städtischen oder gemeinnützigen Veranstaltungsräumen finanziell zu entlasten.
Die neuen Regelungen zur Hallenförderung sollen ab dem Förderjahr 2026 in Kraft treten und unter dem neuen Punkt IV der Richtlinien als zusätzlicher Fördertatbestand aufgenommen werden.
Vorgeschlagener Ergänzungstext zu den Richtlinien
IV Hallenförderung
Gefördert werden anteilige Mietkosten für die Nutzung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung öffentlich zugänglicher, kultureller Veranstaltungen durch förderfähige Vereine.
Die Förderung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
- Förderfähige Veranstaltungsorte:
Veranstaltungsräume in Esslingen, die regelmäßig durch kulturell tätige Vereine genutzt werden, insbesondere:- Neckar Forum
- Osterfeldhalle
- Altes Rathaus
- Neues Blarer
- Saal im Kulturzentrum Dieselstraße
- CVJM-Saal
- Schauspielhaus der WLB
- Weitere auf Antrag einzubeziehende Räume mit kultureller Relevanz.
- Förderfähige Kosten:
Es können bis zu 50 % der reinen Raumgrundmiete gefördert werden. Kosten für Technik, Personal oder Catering sind grundsätzlich nicht förderfähig. Bei Veranstaltungen im Neckar Forum kann ein erhöhter Fördersatz geprüft werden. - Höchstgrenzen:
Die Förderung ist pro Verein auf eine Veranstaltung pro Kalenderjahr begrenzt. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro pro Veranstaltung. Die Hallenförderung fließt nicht in die Berechnung des Gesamthöchstbetrag pro Veranstaltung ein. - Förderkriterien:
- Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich und von kultureller Relevanz sein.
- Es muss ein finanzieller Fehlbedarf nachgewiesen werden.
- Eine inhaltliche Prüfung durch das Kulturamt erfolgt hinsichtlich:
- kultureller Qualität
- Vermittlungsanspruch / kulturelle Bildung
- Teilhabe (z. B. Kinder, Jugendliche, inklusiv arbeitende Gruppen)
- Innovationsgehalt oder besondere stadtgesellschaftliche Relevanz
- Kombination mit weiteren Fördermodulen (z. B. Projektförderung oder institutionelle Förderung) ist möglich, sofern eine Doppelförderung einzelner Kosten ausgeschlossen wird.
- Antragsverfahren:
Die Hallenförderung ist im Rahmen der regulären Vereinsförderanträge zu beantragen.
Begründung zum überarbeiteten Beschlussantrag
Die Durchführung öffentlicher kultureller Veranstaltungen durch Vereine ist ein zentraler Bestandteil des kulturellen Lebens in Esslingen. Gleichzeitig stellen die gestiegenen Mietkosten eine zunehmende Hürde dar – insbesondere für kleinere oder rein ehrenamtlich getragene Kulturvereine. Die bisherige Vereinsförderung berücksichtigt diesen Aspekt bislang nicht systematisch.
Eine klar geregelte, in die bestehenden Richtlinien integrierte Hallenförderung ermöglicht eine gezielte, transparente und steuerbare Unterstützung dieser Vereine. Sie fördert damit nicht nur kulturelle Teilhabe und Vielfalt, sondern entlastet auch finanzschwächere Gruppen bei der Raumnutzung in kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen.
Gleichzeitig erlaubt die Begrenzung auf förderfähige Veranstaltungen mit kultureller Relevanz eine inhaltliche Steuerung im Sinne der kulturpolitischen Ziele der Stadt. Die vorgeschlagene Erweiterung folgt dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung und ist kompatibel mit dem bestehenden Förderrahmen.
Links:
Richtlinien für die Vereinsförderung durch das Kulturamt der Stadt Esslingen am Neckar
Anlage Förderbeträge zu den Richtlinien für die Vereinsförderung durch das Kulturamt
der Stadt Esslingen am Neckar
Der Änderungsantrag wurde am 21.07.2025 nicht behandelt, da ein Antrag auf erste Lesung eingebracht und angenommen wurde, welcher den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales vertagt.
Update vom 24.07.2025: So berichtet die Esslinger Zeitung in ihrer Printausgabe „Debatte über teure Hallenmieten“: Einen Mietzuschuss sieht die derzeitige Vereinsförderung der Stadt nicht vor. Denn die generelle Hallenförderung wurde Ende 2018 im Zuge der Haushaltskonsolidierung abgeschafft. Geblieben ist jedoch die Projekt- und Konzeptionsförderung für neue und innovative Projekte. Ob der Zuschuss in welcher Form und Höhe auch immer reaktiviert wird, blieb in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales offen. Eine Abstimmung wurde vertagt, nachdem CDU und Freie Wähler eine erste Lesung für ihren Vorschlag beantragt hatten. Ausschlaggebend dürfte der Änderungsantrag gewesen sein, den AfD-Stadtrat Stephan Köthe einbrachte. Daraufhin unterbrach Sozialbürgermeister Yalcin Bayraktar die Sitzung, damit sich die Stadträtinnen und Stadträte in einer kurzen Pause über das weitere Vorgehen abstimmen konnten. Nun kommt das Thema erst nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung. Die AfD schlägt vor, die Vereinsförderrichtlinien des Kulturamts um eine „regelbasierte Hallenförderung“ zu ergänzen. Nach Köthes Vorstellungen sollten damit nicht nur die von Esslingen live vermieteten Räume berücksichtigt werden. Vielmehr sollte der auf 1500 Euro gedeckelte Mietzuschuss auch für weitere Veranstaltungsorte wie etwa das Neue Blarer, die Dieselstraße oder den CVJM-Saal einmal im Jahr möglich sein. Die Verwaltung lehnt einen Mietzuschuss für Vereine unterdessen ab…
Online-Artikel vom 24.07.2025: Teure Hallenmiete in Esslingen – Können die Vereine auf Hilfe hoffen?