| |

Änderungsantrag zum Beschlussantrag: Zukunft der Stadtbücherei 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,

die Gemeinderatsfraktion der Alternative für Deutschland beantragt, den Beschlussantrag zu TOP 4.1, wie folgt, zu ändern:

  1. Punkt 2 wird erweitert (Erweiterung in Fettschrift):
    Alt: Der Verlagerung der Stadtbücherei in die Objekte Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 wird zugestimmt.

    Neu: Der Verlagerung der Stadtbücherei in die Objekte Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 wird zugestimmt. Die grundsätzliche Zustimmung zur Verlagerung der Stadtbücherei in die Objekte Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 wird unter den Vorbehalt gestellt, dass ein Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) die Verlagerung mehrheitlich befürwortet. Ohne eine bestätigende Entscheidung der Bürgerschaft ist eine Umsetzung unzulässig.

  2. Punkt 3 wird erweitert (Erweiterung in Fettschrift):
    Alt: Dem Erwerb der Grundstücke Zehentgasse 1 (Flurstück 849) und Rathausplatz 14 (Flurstück 360/4) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in Anlage 1 genannten Konditionen Ankaufverhandlungen mit der Eigentümerin der Grundstücke Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 zu führen. Der Ankauf, die wesentlichen Ankaufskonditionen sowie die Finanzierung der Ankaufskosten werden in einer separaten Vorlage dargestellt und im Wirtschaftsplan der SGE 2026/2027 berücksichtigt.

    Neu: Dem Erwerb der Grundstücke Zehentgasse 1 (Flurstück 849) und Rathausplatz 14 (Flurstück 360/4) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in Anlage 1 genannten Konditionen Ankaufverhandlungen mit der Eigentümerin der Grundstücke Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 zu führen. Ein endgültiger Ankauf erfolgt jedoch ausschließlich nach einem positiven Bürgerentscheid gemäß Ziffer 2. Der Ankauf, die wesentlichen Ankaufskonditionen sowie die Finanzierung der Ankaufskosten werden in einer separaten Vorlage dargestellt und im Wirtschaftsplan der SGE 2026/2027 berücksichtigt.

  3. Punkt 4 wird erweitert (Erweiterung in Fettschrift):
    Alt: Die SGE wird beauftragt, VgV-Verfahren durchzuführen und Planer der verschiedenen Fachdisziplinen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) nach HOAI zu beauftragen. Die notwendigen Mittel für Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 betragen ca. 840.000 Euro. Der Mittelabfluss für die Durchführung der VgV-Verfahren in 2025 beträgt ca. 75.000 Euro. Diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan der SGE 2025 zur Verfügung.

    Neu: Die SGE wird beauftragt, VgV-Verfahren durchzuführen und Planer der verschiedenen Fachdisziplinen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) nach HOAI zu beauftragen. Die notwendigen Mittel für Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 betragen ca. 840.000 Euro. Der Mittelabfluss für die Durchführung der VgV-Verfahren in 2025 beträgt ca. 75.000 Euro. Diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan der SGE 2025 zur Verfügung. Alle weiteren Planungsschritte sowie die Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgen nur nach positiver Durchführung des Bürgerentscheids gemäß Ziffer 2.

Begründung für den Änderungsantrag zum Beschlussantrag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Aufnahme eines Bürgerentscheids als zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Verlagerung der Stadtbücherei ist rechtlich fundiert und demokratisch konsequent. Die Grundlage hierfür bildet § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), der Bürgerentscheide bei wichtigen Gemeindeangelegenheiten ausdrücklich vorsieht.

3 Gründe, welche für eine Annahme des Änderungsantrags sprechen:

  1. Der Änderungsantrag stärkt die rechtliche und politische Absicherung der Gemeinderatsentscheidung

    Am 10. Februar 2019 fand in Esslingen der erste Bürgerentscheid in der Stadtgeschichte statt. Die Abstimmungsfrage lautete:

    „Sind Sie dafür, dass die Esslinger Stadtbücherei am aktuellen Standort in der Heugasse modernisiert und erweitert wird und der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats für einen Neubau der Stadtbücherei am Standort Küferstraße/Kupfergasse aufgehoben wird?“

    Die Abstimmung endete mit einer klaren Mehrheit für den Verbleib und die Modernisierung der Stadtbücherei am Standort Heugasse: 78,3% der Abstimmenden, 15.321 Bürgerinnen und Bürger stimmten mit „Ja“.Der Bürgerentscheid hatte damit gemäß § 21 Abs. 6 Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Wirkung eines bindenden Gemeinderatsbeschlusses – und konnte innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Rechtlich gesehen besteht daher keine unmittelbare Bindungswirkung des Bürgerentscheids mehr. Gleichwohl bleibt der damals klar formulierte Bürgerwille politisch bedeutsam und ist bei weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen. Die nun angestrebte Verlagerung der Stadtbücherei in das ehemalige Modehaus Kögel steht im Gegensatz zum damaligen Entscheidung. Die Grundfrage – „Modernisierung der Bücherei in der Heugasse oder Verlagerung?“ – ist unverändert aktuell. Die Annahme des Änderungsantrags dient dazu, unsere Entscheidung in der Sache transparent zu machen und gegenüber rechtlichen oder politischen Einwänden abzusichern. Insbesondere soll verdeutlicht werden, dass die Entscheidung im Bewusstsein des früheren Bürgerentscheids, jedoch in Abwägung aktueller städtebaulicher, finanzieller und funktionaler Gesichtspunkte erfolgt.
  2. Der Änderungsantrag ist ein Türöffner für eine breitere Mehrheit im Gemeinderat

Dieser Änderungsantrag schafft eine politische Brücke innerhalb des Gemeinderats: Er ermöglicht eine zustimmende Haltung zur Kögellösung, auch für jene Ratsmitglieder, die zwar inhaltlich überzeugt, aber dem Bürgerentscheid von 2019 verpflichtet sind. Die Bedingung eines erneuten Bürgerentscheids hebt den moralischen oder politischen Vorbehalt auf, der bisher für manche einer Zustimmung entgegenstand.
So entsteht die Möglichkeit, dass eine breitere demokratische Mehrheit im Gemeinderat zustande kommt – ohne einen Bruch mit dem Bürgerwillen.

  1. Der Änderungsantrag ist ein Signal für Bürgernähe und demokratische Verlässlichkeit

Mit diesem Änderungsantrag senden wir alle, insbesondere diejenigen, welche der Kögellösung inhaltlich zustimmen und zugleich diesen Änderungsantrag mittragen, ein klares Signal an die Stadtgesellschaft:
„Wir stehen zur Lösung – aber nicht über den Bürgerwillen hinweg.“
Damit machen wir deutlich, dass Demokratie nicht nur in der Form, sondern auch im Geist ernst genommen wird. Der Gemeinderat zeigt sich verantwortungsbewusst, offen und respektvoll gegenüber der Meinung der Bürgerinnen und Bürger – nicht nur in Worten, sondern durch konkretes Handeln.

Mit der Zustimmung zu diesem Änderungsantrag stimmen wir nicht in der Sache ab! Wie wir in der Sache abstimmen, entscheidet die nachfolgende Abstimmung.

Aber mit der Zustimmung zu diesem Änderungsantrag:

  • gewährleisten wir die rechtliche und politische Absicherung der Gemeinderatsentscheidung,
  • öffnen wir die Tür für eine breitere Mehrheit im Gemeinderat
  • und nicht zuletzt: wir senden ein Signal für Bürgernähe und demokratische Verlässlichkeit.

Stephan Köthe, Alexander Anderka und Jürgen Häußler – Ihre Stadträte der AfD im Esslinger Gemeinderat

So haben die einzelnen Fraktionen/Gruppierungen abgestimmt:

Fraktion/Gruppe/OberbürgermeisterMitgliederVerlagerung der Stadtbücherei unter Vorbehalt Bürgerentscheid?
CDU7 (ein Mitglied abwesend)Nein
Bündnis 90/Die Grünen8Nein
SPD6Nein
Freie Wähler4 (zwei Mitglieder abwesend)Nein
FDP/Volt41 Enthaltung, 3 Nein
Die Linke/FÜR Esslingen3Nein
AfD3Ja
WIR/Sportplätze erhalten2Nein
Oberbürgermeister Klopfer (SPD)1Nein
Summe:Ja: 3, Nein: 34, Enthaltung: 1

Eine Demonstration der demokratischen Unreife des Gemeinderats. Warum?

CDU: Die CDU lehnt unseren Antrag ab. Begründung Tim Hauser: „Ein Bürgerentscheid sollte vom Bürger ausgehen!“
Wir sagen: Die Gemeindeordnung sagt in § 21:
(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).
Warum sollte der Gemeinderat auf seine Rechte verzichten? Das ist sehr peinlich, liebe CDU!

Bündnis 90/Die Grünen: Ablehnung. Begründung Carmen Tittel: „Ich muss mir nicht von der AfD erklären lassen, wie Demokratie funktioniert“.
Wir sagen: offensichtlich ist das doch nötig.

Freie Wähler, Dr. Annette Silberhorn-Hemminger: Wir Gemeinderäte sind gewählt, um zu entscheiden.
Wir sagen: richtig! Deswegen entscheiden wir heute und geben dem Bürger das letzte Wort (aufgrund des ersten Bürgerentscheids).

Die Linke/FÜR Esslingen lehnt unseren Antrag ab, obwohl sie einen Bürgerentscheid fordern.
Wir sagen: Die Linke/FÜR Esslingen geht es offensichtlich nicht um die Sache.

WIR/Sportplätze erhalten lehnt unseren Antrag ab, obwohl sie einen Bürgerentscheid fordern.
Wir sagen: WIR/Sportplätze ist hinter der Brandmauer gefangen – schade!

Oberbürgermeister Klopfer (SPD) lehnt unseren Antrag ab, obwohl die Annahme des Antrags den Vorgang des Bürgerentscheids um Monate beschleunigt hätte.
Wir sagen: OB Klopfer bleibt seine SPD verpflichtet und nicht uneingeschränkt dem Wohl der Stadt.

Ähnliche Beiträge