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Von der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Mobilität und Klimaschutz am 26.03.2025: Noch mehr Tempo-30 Straßenabschnitte!

Von Stephan Köthe

TOP 1.1 Beschluss des Lärmaktionsplan Stufe 4 (LAP 4) für die Stadt Esslingen am Neckar und Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung

Der ABMK erteilt gemäß § 45 Abs. 1b StVO das Einvernehmen zur Anordnung einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten (jeweils ganztags):

  1. Hirschlandstraße (zwischen Wielandstraße und Krankenhaus)
  2. Plochinger Straße (zwischen Ulmer Straße und Ortsende Oberesslingen)
  3. Hauptstraße (zwischen Ortsmitte (Kreisverkehr) und Ortsende Zell)

Kostenpunkt: 61.186 Euro

So haben die Mitglieder des Ausschusses abgestimmt:

Ja: 7 (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke/FÜR Esslingen, WIR/Sportplätze)
Enthaltungen: 6 (CDU, Freie Wähler, FDP/Volt)
Nein: 1 (AfD)

Wenn CDU, Freie Wähler, FDP/Volt Mut gehabt hätten, hätte es eine Stimmengleichheit gegeben.
Letztendlich entschieden wird das Thema in der Sitzung des Gemeinderats am 07.04.2025!

Unser Hauptkritikpunkt: Die Lärmbelastung wurde errechnet und nicht gemessen. Tatsächlich werden Autos immer leiser, die Lärmbelastung nimmt ab. Gerade auf Hauptstraßen und Verbindungsstraßen ist Tempo 50 ok. Eine angepasste Geschwindigkeit ist der Schüssel für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung.

Die nächste Runde der Autovertreibung aus Esslingen ist schon in Vorbereitung:
Der ABMK (Ausschusses für Bauen, Mobilität und Klimaschutz) beauftragt die Verwaltung, die Grundlagen für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (5. Runde) vorzubereiten.

Zum Tempo-Limit 40: Die EU-Richtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) legen keine spezifische Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit fest. Allerdings kennt § 45 StVO nur Tempo 30-Zonen und kurzen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h zwischen zwei Tempo 30-Strecken.
Tempo 40 wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wäre aber nur mit einer individuellen verkehrsrechtlichen Begründung möglich. Mit dem entsprechenden politischen Willen und hinreichender Kreativität für eine Begründung könnte man für ausgewählte Streckenabschnitte, wie zum Beispiel die Krummenackerstr. und der Sulzgrieserstr. Tempo 40 einführen.

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