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Anfrage der AfD-Fraktion: Wahrung der Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung im laufenden Wahlkampf – Teil 2 (betrifft Bündnis für Demokratie)

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An Herrn Oberbürgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar                                                   Esslingen am Neckar, 27.01.2025

Anfrage: Wahrung der Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung im laufenden Wahlkampf – Teil 2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 23.01.2025 auf unsere Fragen vom 17.01.2025.

Aus Ihren Antworten ergeben sich folgende weitere Fragen:

  1. Auf unsere Frage „Welche städtischen Einrichtungen oder Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten, haben sich an diesem Bündnis beteiligt?“ haben Sie mit „einer Vielzahl“ geantwortet.
    Wir haben aber nicht nach Ihrer Mengeneinschätzung, sondern nach den Namen derjenigen Unterstützer des Bündnisses gefragt, welche städtische Einrichtungen sind oder städtische Mittel erhalten.
    Warum ist das relevant? Städtische Gelder dürfen nicht an Organisationen gezahlt werden, die sich explizit und direkt gegen eine bestimmte Partei richten, da dies die Neutralitätspflicht verletzt.
    Das Bündnis für Demokratie zeigt durch großflächige Werbebanner mit der Aufschrift „NoAfD“ und durch ihre Webseite https://esslingen-demokratie.de/ eindeutig, dass es diesem Bündnis in erster Linie um eine pauschale, umfassende und unspezifische Kritik an der AfD geht.
    Beispiele:
    „Die AfD ist Gift für unsere Wirtschaft“,
    „Der von der AfD geforderte Protektionismus und die Abschottung würden das erfolgreiche Wirtschaftsmodell Deutschlands zerstören und viele Millionen Arbeitsplätze kosten“
    „…jeder muss sich darüber bewußt sein, dass die politischen Vorhaben der AfD unserer Wirtschaft schaden und Arbeitsplätze kosten“
    „Die AfD gefährdet Wohlstand, politische Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt“
    „Menschen, die die AfD unterstützen, würden am stärksten unter der AfD-Politik leiden“
    Stand: 24.01.2025

    Unterhalb dieser Texte werden eine Vielzahl von Logos aufgelistet. Mit der Erlaubnis einer Organisation, ihr Logo auf der Webseite https://esslingen-demokratie.de unterhalb der aufgeführten Texte darzustellen, erklärt sie ihre Unterstützung zu den genannten Inhalten und bewirbt diese gleichzeitig.
    Die Stadt Esslingen verletzt geltendes Recht, wenn sie Gelder an Organisationen zahlt, deren Aktivitäten sich eindeutig gegen eine bestimmte Partei richten. Dazu gehört auch die Bewerbung einer Webseite, die sich eindeutig gegen eine bestimmte Partei richtet, mit dem Logo der Organisation.
    Der vor die Logos gestellte Satz „Gemeinsam für die Demokratie – Diese Unterstützer:innen haben am 28. Januar 2024 in Esslingen ein starkes Zeichen gesetzt:“ ist aus zweierlei Gründen nicht relevant:
    I: Für die Besucher der Webseite ist der entstehende Eindruck entscheidend.
    II: Bereits die Veranstaltung am 28. Januar 2024 wurde im Vorfeld explizit als Veranstaltung „gegen die AfD-Politik“ beworben (siehe nachfolgende Frage 3, Bewerbung städtischer Veranstaltungskalender).

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer, es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass hier nicht geltendes Recht verletzt wird. Damit wir in die Lage versetzt werden, rechtliche Schritte einzuleiten, bitten wir Sie um die Beantwortung  folgender Fragen:

    a) Welche städtischen Einrichtungen werden mit ihrem Logo auf der Webseite: https://esslingen-demokratie.de aufgeführt?

    b) Welche Organisationen, die städtische Mittel direkt oder indirekt erhalten, werden mit ihrem Logo auf der Webseite: https://esslingen-demokratie.de aufgeführt?
    Bitte beantworten Sie beide Fragen durch eine namentliche Auflistung.

  2. Sie schreiben: „Auf entsprechende Anfrage wurde es dem Jugendgemeinderat verwaltungsseitig gestattet, sein Logo dem Bündnis für Demokratie & Menschenrechte im Zusammenhang mit der geplanten Demonstration „Gemeinsam für die Demokratie, für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus“ am 28. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung oder Beteiligung an Aktionen des Bündnisses ist damit explizit nicht verbunden. Dies wird auf der Homepage des Bündnisses auch nicht so dargestellt (siehe Antwort zu 1).“
    Tatsächlich wird aber das Logo des Jugendgemeinderats bis heute auf der Webseite https://esslingen-demokratie.de aufgeführt (Stand 25.01.2025, siehe Anhang 1)

    a) Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit Ihrer Gestattung. Bereits vor dem 28.01.2024 war der Stadtverwaltung bekannt, dass es sich bei der Veranstaltung am 28.01.2024 um eine explizit gegen die AfD gerichtete Aktion handelt (siehe nachfolgende Frage 3, Bewerbung städtischer Veranstaltungskalender).
    Wurde eine rechtliche Beratung zu dieser Entscheidung eingeholt? Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

    b) Wir fordern Sie auf, Ihre Gestattung zurückzunehmen und den Jugendgemeinderat bei der Einhaltung von geltendem Recht zu unterstützen und nicht durch die Gestattung eines offensichtlichen Rechtsverstoßes irrezuleiten. Werden Sie unserer Forderung nachkommen, wenn ja, bis wann erfolgt die Umsetzung?

  3. Auf unsere Frage: „Wurden städtische Gelder, Räume oder Ressourcen (zum Beispiel für eine Bewerbung auf Webseiten) direkt oder indirekt für die Aktionen des Bündnisses bereitgestellt?“
    haben Sie mit „Nein“ geantwortet. Ihre Antwort entspricht nicht der Wahrheit.
    Stadtmarketing Esslingen hat auf ihrem Veranstaltungskalender im Vorfeld des 28.01.2024 und bis einschließlich des Kommunalwahlkampfes 2024 explizit für eine Aktion des Bündnisses geworben (Bewerbung städtischer Veranstaltungskalender):

    „Mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis an lokalen Initiativen, Organisationen, Parteien, Kirchen, Verbänden, Sportvereinen, Unternehmen und vielen Esslinger Bürgerinnen und Bürgern geht es am Sonntag, den 28. Januar in Esslingen auf die Straße.
    Am kommenden Sonntag ruft ein Bündnis dazu auf, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften in Esslingen ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und die AfD-Politik zu setzen. Jetzt ist die Zeit zu zeigen, dass wir, die Mitte der Gesellschaft, zusammenstehen, wenn es darum geht, unsere demokratischen Werte zu verteidigen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen: Kommt auf den Markplatz!“

    Screenshot (untenstehend) vom 09.07.2024 von https://www.esslingen-info.com/veranstaltungen/veranstaltungskalender#/event

    a) War Ihnen bekannt, dass die Veranstaltung des Bündnisses für Demokratie im Veranstaltungskalender der Webseite des Stadtmarketings aufgeführt wurde?

    b) Der Veranstaltungskalender einer Stadt wird mit öffentlichen Mitteln betrieben. Die Werbung für eine Veranstaltung, die sich eindeutig gegen eine bestimmte Partei richtet, ist eine parteipolitische Einflussnahme und unzulässig ist. Hierzu gibt es einschlägige Gerichtsurteile (siehe „Stadt Karlsruhe darf nicht für Demokratie-Veranstaltung werben“: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/stadt-karlsruhe-darf-nicht-fuer-demokratie-veranstaltung-werben-100.html). Wie kam es zu diesem Vorgang? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, dass so etwas zukünftig vermieden wird?

Angesichts der Sensibilität der angesprochenen Fragen und der Bedeutung der Neutralitätspflicht für das Vertrauen in die demokratische Legitimation der Verwaltung bitten wir um eine zeitnahe und präzise Beantwortung unserer Fragen. Wir erwarten insbesondere die namentliche Nennung der städtischen Einrichtungen oder Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten und das Bündnis mit ihrem Logo auf der Webseite https://esslingen-demokratie.de unterstützen.

Sollte keine substanzielle Antwort innerhalb der gesetzten Frist von 7 Tagen erfolgen, behalten wir uns vor, juristische Schritte einzuleiten, um die Neutralitätspflicht und die Einhaltung geltenden Rechts durch die Stadt Esslingen sicherzustellen.

Stephan Köthe, Alexander Anderka und Jürgen Häußler
Ihre Stadträte der AfD im Esslinger Gemeinderat

Screenshot vom 09.07.2024 von https://www.esslingen-info.com/veranstaltungen/veranstaltungskalender#/event:

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