Zur Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
Von Stephan Köthe
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Kaum ist die AfD in bundesweiten Umfragen stärkste Kraft, erfolgt die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Statt einen von Millionen Wählern geforderten politischen Kurswechsel ernsthaft zu reflektieren, reagieren staatliche Stellen mit einer Eskalation des institutionellen Ausschlusses. Die einzige nennenswerte parlamentarische Opposition gegen Kriegstreiberei, ausufernde Staatsverschuldung und eine fehlgeleitete Migrations- und Energiepolitik wird durch die Sicherheitsbehörden stigmatisiert.
Diese Entwicklung ist nicht Ausdruck wehrhafter Demokratie, sondern ein Beleg für die politische Instrumentalisierung staatlicher Macht gegen unliebsame Mitbewerber. Mandatsschutz statt Verfassungsschutz. Ein Parteiverbot erscheint als nächster logischer Schritt.
Heute ist ein schwarzer Tag für die politische Kultur unseres Landes. Die Entscheidung des BfV ist ein Weckruf: Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, dass Bürgerinnen und Bürger sich politisch engagieren und sich nicht einschüchtern lassen.
Pressemitteilung der Bundessprecher:
Alice Weidel/Tino Chrupalla: Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie
Zu der Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilen die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit:
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie: In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft. Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ‚Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Trotzdem wird die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.“
Weiterführende Artikel und Zitate:
Blitz-Analyse von Prof. Boehme-Neßler (Video, Dauer: 19 Minuten)
Christopher Hitchens: „Was ohne Nachweis behauptet werden kann, kann auch ohne Nachweis verworfen werden.“
Beatrice Achterberg über die Einstufung der AfD (Video, Dauer: 3 Minuten)
Dr. Kristin Brinker zur Entscheidung des Verfassungsschutzes:
„Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist hochgefährlich. Der Inlandsgeheimdienst, eine Regierungsbehörde, greift in die demokratische Meinungsbildung ein, um die größte Oppositionspartei auszuschalten. Ein solches Vorgehen gibt es eigentlich nur in autoritären Systemen, und es wirft die Frage nach dem Zustand der deutschen Demokratie auf. Tatsächlich ist die Argumentation des Verfassungsschutzes leicht zu entkräften. An keiner Stelle formuliert die AfD einen an der Abstammung orientierten Volksbegriff. Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Herkunft und Religion spielen dabei keine Rolle. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die wirklich demokratisch gesinnten Kräfte im Land sammeln und die Demokratie gegen jede Form regierungsstaatlicher Einflussnahme verteidigen.“
Helmut Schmidt am 01.10.1982: „Die Glaubwürdigkeit der Institutionen und der handelnden Personen ist eine der unverzichtbaren Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft und eines demokratischen Staates. Wenn die Bürger nicht an die ehrlichen Absichten der an der Spitze des Staates handelnden Personen glauben können, dann wird es den Bürgern sehr schwer gemacht, überhaupt an die Demokratie zu glauben.“
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=nUIYBLVDK4Q&ab_channel=M%C3%BCnchnerDemokratieTV
Pressemitteilungen und Mitgliederinformationen:
Mitgliederinformation des Landesverbandes BW vom 03.05.2025 19:22 Uhr zur Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Unterstützer,
am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einer Pressemitteilung verkündet, dass es die AfD nunmehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft.
Diese Einstufung – und mehr noch ihre öffentliche Bekanntmachung – stellt aus unserer Sicht nicht nur einen schwerwiegenden politischen Eingriff in die Parteiendemokratie dar, sondern ist offensichtlich rechtswidrig.
Der Bundesverband hat bereits angekündigt gegen die Einstufung zu klagen und hat das BfV bereits abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert.
Auch wir als Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg weisen diese Einschätzung des BfV in aller Deutlichkeit zurück.
Sie steht nicht nur in einem eklatanten Widerspruch zur politischen Realität unserer Arbeit, sondern sie ignoriert die Pluralität, Relevanz und demokratische Verankerung unserer Partei.
Der zentrale Vorwurf des BfV ist ein angeblich „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ als ideologische Grundlage der AfD. Diese Unterstellung ist nicht haltbar. Die AfD bekennt sich ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, getragen vom Grundsatz: Verstand statt Ideologie.
Wer in unserer Gesellschaft Verantwortung übernimmt, wer unsere Werte teilt und unser Gemeinwesen mitträgt – der ist Teil dieses Landes, ungeachtet seiner Herkunft. Viele unserer Mitglieder und sogar Mandatsträger verkörpern genau das.
Die zeitliche Einordnung der Entscheidung wirft zudem Fragen auf. Die Bekanntgabe erfolgte durch eine geschäftsführende Bundesregierung, konkret durch das noch SPD-geführte Bundesinnenministerium.
Dass in dieser Übergangssituation noch eine solch weitreichende politische Maßnahme umgesetzt wurde, zeigt ganz offen, dass hier auch parteipolitische Erwägungen eine Rolle gespielt haben – etwa, um einer möglichen Annäherung zwischen der AfD und den Unionsparteien frühzeitig einen Riegel vorzuschieben. Dies wird auf Dauer jedoch nicht gelingen.
Wir setzen auf die Unabhängigkeit unserer Gerichte und dass Richterinnen und Richter bei ihrer Tätigkeit frei von Weisungen oder sonstigen unzulässigen Einflussnahmen und nur an das Gesetz gebunden in dieser Sache entscheiden.
In Baden-Württemberg bleibt der Landesverband vorerst weiterhin als Verdachtsfall geführt. Gegen diese Bewertung haben wir Rechtsmittel eingelegt; das Verfahren ist aktuell beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig.
Lassen Sie uns klar festhalten:
Die Entscheidung des BfV hat keinerlei unmittelbare rechtliche Wirkung.
Über die Verfassungswidrigkeit oder gar ein etwaiges Parteienverbot – so es überhaupt angestrebt würde – kann allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Die Schwelle dafür liegt zu Recht extrem hoch. Aber wir sehen, dass mit der politischen Instrumentalisierung eines Inlandsgeheimdienstes der freiheitliche Rechtsstaat durch die gezielte Bekämpfung der Opposition zunehmend ausgehöhlt wird.
Liebe Mitglieder,
wir wissen, dass diese Entwicklung viele von Ihnen bewegt und besorgt.
Aber gerade in Zeiten derartiger Angriffe gilt: Haltung bewahren.
Wir sind die einzig wahre Opposition – wir stehen auf der richtigen Seite!
Die AfD steht für einen politischen Richtungswechsel, den sich immer mehr Menschen im Land hoffnungsvoll wünschen.
Es ist daher unsere Pflicht mit Verstand, mit Überzeugung und mit Herz gemeinsam diesem Druck standzuhalten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bitten Sie:
Bleiben Sie informiert, bleiben Sie im Gespräch – und bleiben Sie aktiv!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Frohnmaier und Emil Sänze
Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg
4. Mai 2025: +++Pressemitteilung des Bundesvorstands+++
AfD hat Verfassungsschutz am 02.05. abgemahnt, Frist für Unterlassungserklärung endet am 05.05. – Klage mit Eilantrag ist vorbereitet!
Nach der offensichtlich rechtswidrigen Verkündigung der Hochstufung unserer Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ – offenbar im Alleingang vorgenommen durch eine abgewählte Bundesinnenministerin wenige Stunden vor Ablauf ihrer Amtszeit – hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitagnachmittag des 02.05.2025 durch den vom Bundesvorstand der AfD mandatierten Rechtsanwalt unverzüglich eine Abmahnung erhalten. In dieser Abmahnung wird das BfV aufgefordert, sich bis zum Montag, dem 05.05.2025, 08:00 Uhr, zu verpflichten, es zu unterlassen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen. Sollte von Seiten des Bundesamtes eine solche Erklärung nicht rechtzeitig unterzeichnet vorgelegt werden, wird der Bundesvorstand unserer Partei eine schon gegen das BfV vorbereitete Klage mit Eilantrag freigeben, welche dann am selben Tag (05.05.2025) beim zuständigen Gericht eingereicht wird, das dann – so unsere Erwartungshaltung – im Eilverfahren zu unseren Gunsten entscheidet.
Denn schon in der dieser Presseinformation beigefügten Abmahnung ist ausführlich dargestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte benennen kann, die eine angeblich „Gewissheit“ belegen würden, dass „verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen“ den Charakter der Alternative für Deutschland prägen und die Partei „von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht“ wird. Stattdessen gilt, um nur einige Punkte herauszugreifen:
- Die AfD vertritt keinen verfassungsfeindlichen Volksbegriff. Sie bekennt sich vielmehr ausdrücklich zum Volksbegriff im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html).
- Eine ausländer- oder islamfeindliche Agitation seitens der AfD liegt nicht vor, im Gegenteil: Nicht nur, dass unsere Partei mittlerweile zu einem nicht unwesentlichen Teil durch immer mehr deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sowohl unterstützt als auch gewählt wird. Darüber hinaus kritisieren die beanstandeten Aussagen von AfD-Mitgliedern in vollkommen zulässiger Weise konkrete gesellschaftliche Phänomene (z.B. irreguläre Migration, Sozialhilfemissbrauch, Gewaltvorfälle u.a.m.) sowie die von vielen Bürgern als unzureichend wahrgenommene politische Reaktion auf diese beunruhigenden Entwicklungen und sind in jeder Hinsicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
- Schließlich sind Verbindungen zu anderen Organisationen irrelevant, solange im Einzelfall keine konkret verfassungsfeindlichen Handlungen oder Aussagen belegt werden können.
- Außerdem ist erst recht keine „aktiv kämpferische Haltung“ der AfD zu erkennen sowie auch keine „Manifestation“, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen.
Nachtrag vom 08.05.2025 14:00 Uhr: „Die Antragsgegnerin [Bundesamt für Verfassungsschutz] wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung des beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bezeichnen.“

Bundesamt für Verfassungsschutz
75 Jahre
IM AUFTRAG DER DEMOKRATIE
Nach dem Austausch von leitenden Beamten, welche sich geweigert haben, Lügen als Wahrheit zu deklarieren, sollte das Logo umgeändert werden in:
Bundesamt für Verfassungsschutz
75 Jahre
IM AUFTRAG UNSERER DEMOKRATIE
Nachtrag vom 09.05.2025: das schreibt die Zürcher Zeitung am 06.05.2025:
«NZZ»: Deutschland ist eine unsichere Demokratie
«Mehr als tausend Seiten soll das Gutachten dick sein, mit dem der Dienst seinen Befund untermauert haben will. Das Dokument soll allerdings kein Normalbürger sehen, von einigen Schnipseln abgesehen, die ausgewählten Journalisten zugespielt wurden. Warum? „Verschlusssache“, teilte der Dienst dieser Zeitung auf Nachfrage mit. Das sei so üblich. Deutscher geht’s kaum.
In anderen Ländern würde ein solches Vorgehen für ungläubiges Gelächter sorgen. Genauer: in liberalen Demokratien mit selbstbewussten Bürgern. (..) Aber Deutschland ist keine liberale, sondern eine unsichere Demokratie. Die dortigen Staatsorgane misstrauen den Bürgern. Sie verstehen sich nicht als Dienstleister des Souveräns, sondern als Souverän. Ohne Aufsicht, so die verbreitete Sorge, könnten die Deutschen jederzeit wieder in den Totalitarismus torkeln. Und die Bürger, die es nicht anders kennen, lassen es mit sich machen. (..)**
Die Beweislast liegt nicht bei der AfD, sondern beim Verfassungsschutz, gegen den die Partei nun zu Recht klagt. Solange der Geheimdienst seine Vorwürfe nicht belegt, gilt, was der amerikanische Außenminister Marco Rubio zu dessen Vorgehen gesagt hat: „That’s not democracy.“ Das ist keine Demokratie.
Nachtrag vom 10.05.2025: Boris Reitschuster: Mein Fazit: Nicht die AfD, sondern der Verfassungsschutz hat sich mit diesem Gutachten entlarvt – als Akteur einer ideologischen Uminterpretation von Meinungsfreiheit. Was bleibt, ist ein Trümmerfeld aus Vertrauen, Rechtsstaat und geistiger Offenheit.
Und die drängende Frage: Wer schützt uns vor einem Verfassungsschutz, der seine eigene Rolle nicht mehr kennt? Oder anders gesagt: Der gefährlichste Extremist ist manchmal der, der sich selbst zum Richter über alle anderen macht.
https://reitschuster.de/post/verfassungsschutz-enttarnt-sich-selbst/