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Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtet Volkshochschule Calw Miguel Klauß als Teilnehmer der Podiumsdiskussion zur Landtagswahl zuzulassen

Von Stephan Köthe

„Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage die – in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierte – Volkshochschule Calw vorläufig dazu verpflichtet, den Eilrechtsschutz beantragenden Miguel Klauß, MdL, als Teilnehmer der ‚Podiumsdiskussion zur Landtagswahl‘“ in den Räumlichkeiten des Antragsgegners zuzulassen, schreibt das Karlsruher Gericht in einer Pressemeldung.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts hat zur Begründung der Entscheidung über den kurzfristig bei ihr eingegangenen Eilantrag ausgeführt, „dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten voraussichtlich eröffnet sei“. Zwar handele es sich beim Antragsgegner um einen privaten Verein. Jedoch nehme dieser eine öffentliche Aufgabe wahr und werde von mehreren Kommunen – unter anderem der Stadt Calw – maßgeblich getragen. Daher sei ein Rechtsstreit über den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung ein Verwaltungsrechtsstreit.

Aus dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien dürfte sich ein Recht des Antragstellers auf Teilhabe an der streitgegenständlichen Podiumsdiskussion ergeben.“ Der Grundsatz der Chancengleichheit untersage der öffentlichen Gewalt jede unterschiedliche Behandlung der Parteien und Wahlbewerber, sofern sie sich nicht durch einen besonderen – zwingenden – Grund rechtfertigen lasse. Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit ergebe sich hier ein Leistungsanspruch des Antragstellers auf Teilnahme an der moderierten Podiumsdiskussion, die nach ihrem Titel „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl“ und dem auf der Webseite des Antragsgegners dargestellten Konzept dem Austausch umweltpolitischer Positionen der verschiedenen Parteien vor der Wahl diene.

Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.gericht-gibt-klauss-recht-muss-die-afd-jetzt-doch-zu-diskussion-zugelassen-werden.92632378-d8e2-4352-8202-c5a06c905287.html


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