Dr. Hans-Georg Maaßen zur Aufarbeitung der Zeit der Corona-Verordnungen – die Rede im Wortlaut

Zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige Pandemieereignisse

Von Dr. Hans-Georg Maaßen

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=kCnsMSHx6no

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Mitglieder der Enquetekommission. Ihnen liegt meine schriftliche Stellungnahme vor. Ich fasse wie folgt zusammen.

Erstens: Die Corona-Pandemie war nicht nur eine gesundheitliche und wirtschaftliche Ausnahmesituation, sie war eine Bewährungsprobe für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Diese Bewährungsprobe hat der demokratische Rechtsstaat in wesentlichen Punkten nicht bestanden.

Zweitens: Erst mit zeitlichem Abstand und auf der Grundlage inzwischen zugänglicher Dokumente, insbesondere der freigeklagten RKI-Akten, wird sichtbar, dass es während der Pandemie zu einer tiefgreifenden Verschiebung von den Machtverhältnissen gekommen ist. Weg von der Legislative hin zur Exekutive.

Drittens: Die Bundesregierung und die Landesregierungen nutzten die pandemische Ausnahmesituation, um Entscheidungen zu zentralisieren, das Parlament faktisch zu umgehen und tiefgreifende Grundrechtseingriffe überwiegend exekutiv durchzusetzen. Informell im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien wie die Ministerpräsidentenkonferenz und die Fachministerkonferenzen entwickelten sich zu faktischen Entscheidungszentren mit bindender Wirkung für Bundestag und Landtage. Sie wurden vielfach auf eine nachträgliche Abnickfunktion reduziert.

Viertens: Damit wurde gegen die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, einem Kernbestand unserer Verfassung, verstoßen. Schwere Eingriffe in Menschenrechte – Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen, Zugangsregelungen wie 2G und 3G – hätten parlamentarisch entschieden werden müssen. Tatsächlich wurden sie weitgehend per Verordnung oder durch informelle exekutive Abstimmung festgelegt.

Fünftens: Das Parlament konnte seine Kontrolle vielfach gar nicht wirksam wahrnehmen, weil ihm die notwendige Informationsgrundlage fehlte. Die nun bekannten RKI-Protokolle zeigen, dass Risikobewertungen, Maßnahmenempfehlungen und öffentliche Narrative politisch beeinflusst wurden. Interne Zweifel, Unsicherheiten und abweichende fachliche Einschätzungen wurden weder dem Bundestag noch der Öffentlichkeit offengelegt. Dadurch wurden parlamentarische Entscheidungen auf einer verzerrten Tatsachengrundlage getroffen.

Sechstens: Besonders gravierend war die faktische Aushebelung des Haushaltsrechts. Milliardenbeträge für Masken, Impfstoffe, Tests, Apps und Wirtschaftshilfen wurden in Eile, intransparent und oft ohne echte parlamentarische Kontrolle ausgegeben. Der Bundesrechnungshof hat massive Überbeschaffungen, Verschwendung und Kontrollversagen festgestellt. Das Haushaltsrecht des Parlaments wurde in der Krise weitgehend suspendiert.

Siebtens: Auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments selbst war erheblich eingeschränkt. Sitzungen fanden verkürzt, unter Zeitdruck oder mit reduzierter Besetzung statt. Zentrale Gesetze wurden in wenigen Stunden verabschiedet, häufig ohne ausreichende Anhörung. Dies schwächte insbesondere die Opposition und begünstigte exekutives Durchregieren.

Achtens: Die Justiz erfüllte ihre Rolle als unabhängiges Korrektiv nur eingeschränkt. In einer Vielzahl von Eilverfahren stützten Gerichte exekutive Maßnahmen, ohne die zugrunde liegenden Tatsachen und wissenschaftlichen Annahmen kritisch zu überprüfen. Behördenaussagen wurden vielfach ungeprüft übernommen. Statt die Exekutive zu begrenzen, stabilisierte sie deren Vorgehen.

Neuntens: Große Teile der Medien wirkten in ähnlicher Weise. Sie begleiteten die Regierungspolitik überwiegend unkritisch, dramatisierten die Lage und marginalisierten abweichende Positionen. Kritiker wurden pauschal delegitimiert, Oppositionelle stigmatisiert. Dies erhöhte den öffentlichen Druck auf Abgeordnete, exekutive Entscheidungen nicht infrage zu stellen, und schwächte die demokratische Debatte.

Zehntens: Besonders problematisch war die Behandlung von Kritik an der Corona-Politik. Regierung, Medien und teilweise auch Sicherheitsbehörden bekämpften und delegitimierten oppositionelle Stimmen. Kritik wurde mit Extremismus oder Verschwörungstheorien assoziiert. Demonstrationen wurden unterdrückt, Freiheitsrechte verletzt. Legitimer Protest wurde kriminalisiert. Das schadete der Meinungsfreiheit und untergrub die parlamentarische Demokratie.

In der Gesamtschau ergibt sich das Bild eines systemischen Multi-Organ-Versagens der Gewaltenteilung. Exekutive, Legislative, Justiz und Medien haben ihre jeweiligen Rollen nicht ausreichend wahrgenommen. Die Folgen sind ein nachhaltiger Vertrauensverlust in staatliche Institutionen, eine tiefe gesellschaftliche Polarisierung und eine strukturelle Schwächung demokratischer Kontrollmechanismen. Die entscheidende Lehre aus der Corona-Krise lautet daher: Der Rechtsstaat ist nicht dann krisenfest, wenn er Kontrolle aussetzt, sondern nur dann, wenn er sie gerade unter Druck aufrechterhält. Legislative, Justiz und Medien dürfen in der Krise nicht nachgeben und Regierungen helfen zu müssen. Gerade in der Krise ist die Kontrolle der Exekutive für die freiheitliche Demokratie essentiell. Opposition und Meinungsfreiheit sind gerade in der Krise zu schützen, nicht zu bekämpfen.

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1139858/21-27-23_Stellungnahme-SV-Dr-Maassen.pdf

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