Anfrage bezüglich Parkhäuser im Eigentum der Stadt Esslingen
An Herrn Oberbürgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar 28.02.2025
Anfrage bezüglich Parkhäuser im Eigentum der Stadt Esslingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
um Alternativen in der Diskussion um ein mögliches neues Parkhaus im Eigentum der Stadt Esslingen zu prüfen, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Parkhäuser befinden sich im Eigentum der Stadt Esslingen oder einer ihrer Beteiligungen?
- Wie hoch ist die Kapazität dieser Parkhäuser? (Bitte mit einer Aufschlüsselung pro Parkhaus.)
- Wie lange laufen die bestehenden Pacht- oder Betreiberverträge? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Vertragslaufzeiten.)
- Welche jährlichen Pacht- oder Betreibereinnahmen erzielt die Stadt Esslingen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
- Falls es Parkhäuser gibt, welche von der Stadt Esslingen betrieben werden: Welche Einnahmen erzielt die Stadt durch Parkgebühren in den vorhandenen Parkhäusern, und wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
- Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Parkhäuser pro Stunde und Wochentag? Falls diese Daten nicht vorliegen, bitten wir um deren Einholung beim jeweiligen Betreiber.
- Mit welche geschätzten Kosten müsste die Stadt Esslingen jährlich rechnen, wenn die Parkgebühren für die erste Stunde in den Parkhäusern Agnespromenade 4, Martinstraße 15, Neckarstraße 29, Kiesstraße 1 und Neckar Forum übernommen werden würden? (Geltend von Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 20:00 Uhr.)
- Welche Chancen sieht die Stadt Esslingen im Rahmen einer Neuausschreibung der Pacht- oder Betreiberverträge, um eine vertragliche Regelung zu erreichen, die eine kostenfreie erste Stunde (Montag bis Samstag, 09:00–20:00 Uhr) vorsieht?
- Welche rechtlichen oder vertraglichen Hürden gibt es für eine Änderung der aktuellen Pacht- oder Betreiberverträge, um eine kostenfreie erste Stunde (Montag bis Samstag, 09:00–20:00 Uhr) oder grundsätzlich günstigere Tarife zu ermöglichen?
- Wie hoch wird der zusätzliche Bedarf an Parkplätzen über die bestehenden Kapazitäten hinaus geschätzt, falls die erste Stunde kostenfrei wäre (Montag bis Samstag, 09:00–20:00 Uhr)?
- Welche Investitionen oder Modernisierungen sind in den bestehenden Parkhäusern in den kommenden Jahren geplant oder notwendig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
- Gibt es Pläne oder Möglichkeiten, die bestehenden Parkhäuser effizienter zu nutzen (z. B. durch Digitalisierung oder dynamische Preismodelle je nach Tageszeit/Wochentag/Auslastung)?
- Gibt es Fördermittel von Land oder Bund für die Modernisierung oder bessere Auslastung bestehender Parkhäuser, sodass ein Neubau möglicherweise vermieden werden könnte?
- Welche Möglichkeiten gibt es für die Einführung eines Echtzeit-Parkleitsystems, welches alle öffentlichen Parkhäuser der Innenstadt (nicht nur die Parkhäuser im Eigentum der Stadt) einbindet und die Autofahrer per App über freie Parkplätze und deren Preise informiert? Sind eine Online-Bezahlfunktion und eine Online-Reservierung möglich? Mit welchen Kosten ist für ein Echtzeit-Parkleitsystem mit diesen Leistungsmerkmalen zu rechnen?
Stephan Köthe, Alexander Anderka und Jürgen Häußler
Ihre Stadträte der AfD im Esslinger Gemeinderat
Die Antwort der Stadtverwaltung vom 24.03.2025:
Anmerkung: Aus Gründen der Vertraulichkeit wird hier nur der Teil der Antworten wiedergegeben, welche für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
1) Welche Parkhäuser befinden sich im Eigentum der Stadt Esslingen oder einer ihrer Beteiligungen?
Die Stadt ist Eigentümerin von folgenden Parkhäusern:
-Marktplatz (Teileigentum mit dem Land Baden-Württemberg)
-Neckar Forum
-Klinikum
2) Wie hoch ist die Kapazität dieser Parkhäuser? (Bitte mit einer Aufschlüsselung pro Parkhaus.)
– Marktplatz: 394 Stellplätze insgesamt, 154 der 394 Parkplätze gehören der Stadt, die anderen dem Land, davon 99 fest vermietet an die Polizei
– Neckar Forum: 276 Stellplätze
-Klinikum: 649 Stellplätze
3) Wie lange laufen die bestehenden Pacht- oder Betreiberverträge? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Vertragslaufzeiten.)
-Marktplatz: Der Pachtvertrag läuft unbefristet, ist jährlich zum 30.06. kündbar auf den 31.12.
-Neckar Forum: Bis 31.12.2028 (Laufzeit: 8 Jahre)
-Klinikum: Bis 28.02.2026 (Der Vertrag wurde 2004 auf fünf Jahre geschlossen und verlängerte sich danach jeweils um ein Jahr; die Managementvereinbarung wurde aufgrund einer Umfirmierung neu am 01.08.2015 geschlossen, dieses Mal mit Laufzeit bis Ende Februar 2021. Seither hat sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Pachtzeit.)
4) Welche jährlichen Pacht- oder Betreibereinnahmen erzielt die Stadt Esslingen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
Die jährlichen Einnahmen müssen vertraulich behandelt werden, da sie Geschäftsgeheimnisse des Betreibers darstellen. Die Stadt erzielt folgende Pachteinnahmen:
– Marktplatz: Pachteinnahmen der Stadt (entsprechen 50% der gesamten Pachteinnahmen)…
– Neckar Forum: Sehr unterschiedlich bzw. deutlich geringer in den Vorjahren aufgrund…
– Klinikum: Das KE erhält eine jährliche Festpacht von … Euro, hinzu kommt eine Umsatzbeteiligung (Umsatzpacht) von … Euro in 2024.
5) Falls es Parkhäuser gibt, welche von der Stadt Esslingen betrieben werden: Welche Einnahmen erzielt die Stadt durch Parkgebühren in den vorhandenen Parkhäusern, und wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
Die Stadt betreibt keine Parkhäuser.
6) Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Parkhäuser pro Stunde und Wochentag? Falls diese Daten nicht vorliegen, bitten wir um deren Einholung beim jeweiligen Betreiber.
Der Stadtverwaltung liegen diese Daten nicht vor. Sie müssen beim jeweiligen Betreiber abgefragt werden. Da dies im Rahmen der Frist zur Beantwortung von Anfragen nicht für alle Parkhäuser möglich ist, wird die Antwort dazu nachgeliefert, sobald eine Rückmeldung vorliegt. Da es sich um Umsatz- und Belegungszahlen handelt, die dem Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Betreibers unterliegen, dürfen diese nicht öffentlich kommuniziert werden. Rückmeldung des Betreibers Park Service Hüfner bezogen auf die Parkgarage Marktplatz: Leider ist es nicht möglich, die Anfrage im Detail zu beantworten. Nach Sichtung der Statistik können folgende Informationen mitgeteilt werden: Es parkten insgesamt in 2024 … Kunden bis zu 1 Stunde und … Kunden länger als 1 Stunde im Parkhaus.
7) Mit welchen geschätzten Kosten müsste die Stadt Esslingen jährlich rechnen, wenn die Parkgebühren für die erste Stunde in den Parkhäusern Agnespromenade 4, Martinstraße 15, Neckarstraße 29, Kiesstraße 1 und Neckar Forum übernommen werden würden? (Geltend von Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 20:00 Uhr.)
Die Stadtverwaltung kann versuchen, die Daten bei den jeweiligen Betreibern abzufragen. Da es sich zum Teil aber auch um private Parkhäuser und Betreiber handelt, kann eine Beantwortung nicht zugesagt werden. Rückmeldung des Betreibers Park Service Hüfner bezogen auf die Parkgarage Marktplatz: Bei die Stadt bei einer Kostenübernahme der ersten Stunde, … Von den anderen Parkhausbetreibern liegen bisher keine Daten über Auslastung und Dauer der einzelnen Parkhäuser vor. Wenn man die die Zahlen für das Parkhaus am Marktplatz als Grundlage nimmt und damit durchschnittlich 35% der verfügbaren Parkplätze genutzt werden und im Schnitt 2h geparkt wird, ergibt sich daraus eine Subventionsbedarf für die Kostenübernahme der ersten Stunde von knapp … Euro. Dabei handelt es sich um eine konservative Schätzung.
8) Welche Chancen sieht die Stadt Esslingen im Rahmen einer Neuausschreibung der Pacht- oder Betreiberverträge, um eine vertragliche Regelung zu erreichen, die eine kostenfreie erste Stunde (Montag bis Samstag, 09:00 bis 20:00 Uhr) vorsieht?
Für die im 100-prozentigen Besitz der Stadt befindlichen Parkhäuser ist diese Vorgabe bei Neuverpachtung möglich, wird sich allerdings reduzierend auf die Pachterträge auswirken.
9) Welche rechtlichen oder vertraglichen Hürden gibt es für eine Änderung der aktuellen Pacht- oder Betreiberverträge, um eine kostenfreie erste Stunde (Montag bis Samstag, 09:00 bis 20:00 Uhr) oder grundsätzlich günstigere Tarife zu ermöglichen?
Grundsätzlich gelten die bestehenden Verträge bis zum Ende ihrer Laufzeit. Sollten während dieser Laufzeit Änderungen der Vertragskonditionen vorgenommen werden, müssen beide Vertragspartner diesen zustimmen. Beim Parkhaus Marktplatz erfolgt die Verpachtung gemeinsam mit dem Land. Demnach könnte hier ein vergünstigtes Angebot von Parkplätzen nur in Absprache mit dem Land erfolgen.
Außerdem würde durch einen finanziellen Ausgleich entgangener Parkeinnahmen durch die Stadt der privatrechtliche Betreiber einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen privatrechtlichen Parkhausbetreibern erhalten. Dies dürfte eine Wettbewerbsverzerrung und zugleich einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen. Auch im Hinblick auf das EU-Beihilfenrecht dürfte eine unzulässige Beihilfe zugunsten des Betreibers vorliegen, da dieser durch die Begünstigung in die Lage versetzt wird, die Infrastrukturnutzung zu geringeren Preisen anzubieten und so den Wettbewerb zu verfälschen.
10) Wie hoch wird der zusätzliche Bedarf an Parkplätzen über die bestehenden Kapazitäten hinaus geschätzt, falls die erste Stunde kostenfrei wäre (Montag bis Samstag, 09:00-20:00 Uhr)?
Eine solche Schätzung ist nicht möglich, da nicht vorhersehbar ist, inwieweit die kostenlose erste Stunde zu mehr Parkenden führt und, ob die vorhandenen freien Kapazitäten ausreichend sind oder nicht. Auch ist die Verteilung der Parkenden über die Tages- und Jahreszeit sehr unterschiedlich. So kommt es in Spitzenzeiten zu Engpässen, auch wenn die durchschnittliche Auslastung noch freie Kapazitäten suggeriert.
11) Welche Investitionen oder Modernisierungen sind in den bestehenden Parkhäusern in den kommenden Jahren geplant oder notwendig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkhaus.)
– Marktplatz: Umfassende Sanierung im öffentlichen Bereich notwendig, nach Schätzungen … Am öffentlichen Bereich beträgt der städtische Anteil 60%, weshalb die Stadt auch 60 % der Kosten tragen muss.
– Neckar Forum: Beton- und Belagssanierung UG2 und UG1 (Ein- und Ausfahrt wurden 2022) … – Plan zur Umsetzung derzeit: 2026 und 2028.
– Klinikum: Am KE-Parkhaus stehen v.a. Instandhaltungsarbeiten am Gebäude und die Einrichtung weiterer E-Ladeplätze im Vordergrund. Perspektivisch ist eine Sanierung erforderlich.
12) Gibt es Pläne oder Möglichkeiten, die bestehenden Parkhäuser effizienter zu nutzen (z. B. durch Digitalisierung oder dynamische Preismodelle je nach Tageszeit/Wochentag/Auslastung)?
Die Betreiber der Parkhäuser haben ein hohes Eigeninteresse an einer effizienten Nutzung. Darum wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Digitalisierungsmaßnahmen und neue Preismodelle eingeführt.
13) Gibt es Fördermittel von Land oder Bund für die Modernisierung oder bessere Auslastung bestehender Parkhäuser, sodass ein Neubau möglicherweise vermieden werden könnte?
Der Stadtverwaltung sind keine Fördermittel von Bund oder Land für bestehende Parkhäuser bekannt.
Update vom 24.03.2025: Erst mit der Antwort der Stadt Esslingen am 24.03.2025 wurde bekannt, dass die Gruppe WIR/Sportplätze erhalten bereits am 20.02.2025 ebenfalls eine Anfrage zu Parkhäusern in Esslingen gestellt hat. Leider hat die Gruppe WIR/Sportplätze uns nicht in Cc: genommen, wie es die AfD-Fraktion in allen Anfragen praktiziert. Doppelte Aufwände, auf Seiten von uns Gemeinderäten und auf Seiten der Stadtverwaltung wären vermeidbar gewesen.
Die Anfrage der Gruppe WIR/Sportplätze und die Antwort der Stadtverwaltung.