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Antrag der AfD-Fraktion: Grundsteuer senken – Einführung des Stadttickets pausieren

Antrag der AfD-Fraktion vom 21.12.2024:

An Herrn Oberbürgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Gemeinderatsfraktion der Alternative für Deutschland beantragt:

  1. Die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 um 10% zu senken (von 245 v.H. auf 220 v.H.).
  2. Die Einführung des Stadttickets zu pausieren.


Begründung:


1) Sofortige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
Mit der Absenkung der Grundsteuern verschaffen wir allen Haushalten und Unternehmen eine sofortige Entlastung. Ab 2025 müssen rund 50 % der Esslinger Haushalte teils stark erhöhte Grundsteuern zahlen. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine erhebliche Belastung – gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit der Absenkung der Grundsteuer zeigen wir Gemeinderäte, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um die Situation unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das Stadtticket würde ab 01.09.2025 nur eine relative kleine Gruppe von Gelegenheitsfahrern subventionieren, die bereits jetzt schon mit circa 100% auf den Ticketpreis unterstützt werden. Mit der Senkung der Grundsteuer entlasten wir sofort alle Bürger Esslingens.

2) Fehlende finanzielle Transparenz bei der Stadtticket-Entscheidung
Die Entscheidung des Gemeinderats zur Einführung des Stadttickets (TOP 8, 16.12.2024) wurde getroffen, ohne dass wesentliche Informationen zur Finanzlage bekannt waren. Erst im späteren Tagesordnungspunkt (TOP 14) wurde klar, dass Rückstellungen für die Gewerbesteuer in Höhe von 11 bis 14 Millionen Euro erforderlich sind. Diese Rückstellung wird unsere finanzielle Handlungsfähigkeit auf Jahre hinaus erheblich einschränken.
Dem Gemeinderat waren wesentliche Informationen nicht bekannt, als es seine Entscheidung für das Stadtticket getroffen hat.


3) Langfristige Finanzplanung sicherstellen
Laut Aussage von Herrn Bürgermeister Ingo Rust (TOP 8, Gemeinderatssitzung vom 16.12.2024) ist die Finanzierung des Stadttickets zwar im Jahr 2025 möglich, die langfristige Tragfähigkeit ist jedoch ungewiss und wird erst im Doppelhaushalt 2026/2027 klarer.


4) Einmalige und unnötige Zusatzkosten vermeiden

Die Einführung des Stadttickets verursacht einmalige Aufwendungen von rund 255.000 Euro. Sollte es später aufgrund der Haushaltslage oder einer Vorgabe des Regierungspräsidiums abgeschafft werden müssen, entstehen weitere Kosten für die Rückabwicklung. Die Grundsteuer hingegen kann flexibel angepasst werden, ohne solche Zusatzkosten zu verursachen.


Zur Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der bevorstehenden Versendung der Grundsteuerbescheide, die durch den Beschluss noch angepasst werden könnten, sowie aus den bevorstehenden Aufwendungen für die Einführung des Stadttickets. Wir bitten darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 zu setzen.

P.S.: lieber günstiger wohnen für alle, als noch günstiger Öffi-fahren für wenige.

Update vom 15.10.2025: Die Stadtverwaltung lehnt es ab, unseren Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.

Von: geschaeftsstelle-gr
Gesendet: Mittwoch, 15 Januar 2025 13:02
An: Stephan Koethe
Cc: Annette.Silberhorn…
Betreff: Antwort: Antrag: Grundsteuer senken – Einführung des Stadttickets pausieren Sehr geehrter Herr Köthe,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Antrags vom 21.12.2025.

Diesbezüglich möchten wir auf die Regelung des § 34 Abs. 1 S. 6 GemO BW aufmerksam machen. Demnach ist eine Antragstellung nach § 34 Abs. 1 S. 4 GemO nur dann zulässig, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits behandelt hat.

Dies trifft jedoch vorliegend für beide Antragsziffern zu. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Verwaltung Ihren Antrag nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Yannic Neldert
Geschäftsstelle Gemeinderat

Update vom 16.10.2025: Wir begründen, warum wir der Argumentation des Oberbürgermeisters nicht folgen

Von: Stephan Köthe [mailto:stephan.koethe@afd-bw-es.de]
Gesendet: Donnerstag, 16 Januar 2025 20:17
An: geschaeftsstelle…
Cc: ‚Annette.Silberhorn…
Betreff: AW: Antwort: Antrag: Grundsteuer senken – Einführung des Stadttickets pausieren

Sehr geehrter Herr Neldert,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Sie beziehen sich in Ihrer Ablehnung der Behandlung unseres Antrags auf die Gemeindeordnung § 34 Absatz 1, Satz 6:

Sätze 3 und 4 gelten nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat.


1) Unser Antrag vom 21.12.2024 fordert unter 1):
Die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 um 10% zu senken (von 245 v.H. auf 220 v.H.).
Am 18.11.2024 hat der Gemeinderat unter TOP 4 beschlossen, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Fassung zu ändern.
In der Kurzzusammenfassung heißt es: Bedingt durch die Grundsteuerreform ab 2025 müssen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu festgelegt werden, um die von den Kommunen angestrebte Aufkommensneutralität annähernd gewährleisten zu können.
Ziel des Antrags vom 18.11.2024 war die angestrebte Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Ziel unseres Antrags vom 21.12.2024 ist es, die sofortige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch eine Senkung der Grundsteuer.
Laut Aussage von Herrn Bürgermeister Ingo Rust auf der Sitzung des Gemeinderatssitzung am 16.12.2024 sind entsprechende Geldmittel vorhanden. Dass diese Geldmitteln in 2025 zur Verfügung stehen war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Grundsteuer am 18.11.2024 nicht bekannt.

2) Unser Antrag vom 21.12.2024 fordert unter 2):
Die Einführung des Stadttickets zu pausieren.
Dabei handelt es sich um ein Verfahrensvorschlag für die Einführung des Stadttickets, welche die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Ein solcher Antrag wurde noch nicht behandelt.
Zudem wurden die Einschränkung unserer Liquidität durch Rückstellungen für die Gewerbesteuer in Höhe von 11-14 Millionen Euro erst nach der Entscheidung für das Stadtticket bekannt.
Über eine weitere Verschärfung der Lage wurden wir von Herrn OB Klopfer am 13.01.2025 10:53 Uhr unter Punkt 3 informiert, über dessen Inhalt an dieser Stelle aus Gründen der Vertraulichkeit nicht explizit eingegangen wird.
Fest steht: Dem Gemeinderat waren wesentliche Informationen nicht bekannt, als er seine Entscheidung für das Stadtticket getroffen hat.

3) In § 34 Abs. 1 GemO BW wird zwar die Regel aufgestellt, dass ein Verhandlungsgegenstand innerhalb von sechs Monaten nicht erneut behandelt werden muss, jedoch keine absolute Sperre formuliert. Daraus ergibt sich, dass die Regel nicht gilt, wenn eine wesentliche Änderung der Umstände den Gegenstand neu rechtfertigt. Eine ausdrückliche Norm dafür gibt es nicht, aber die Regel ist teleologisch auszulegen:
Zweck der Regelung: Die Vorschrift dient dazu, unnötige Wiederholungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit des Gemeinderats zu schützen. Wenn sich jedoch wesentliche Umstände ändern, entfällt dieser Zweck.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn die neuen Tatsachen oder Umstände den Kern des Sachverhalts betreffen und eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten (BVerwG, Urteil vom 25.01.1996, Az. 11 C 5/95).
VGH Baden-Württemberg: Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn die neuen Umstände nicht nur marginal oder unwesentlich sind, sondern eine neue Entscheidung notwendig oder sinnvoll erscheinen lassen (VGH BW, Urteil vom 10.12.2010, Az. 8 S 2246/09).

4) Der Grundsatz, dass sich Entscheidungen oder Beratungen ändern können, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen wesentlich ändern, ist ein etabliertes Prinzip des Verwaltungsrechts.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in verschiedenen Entscheidungen darauf hingewiesen, dass Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen eine neue Entscheidung ermöglichen oder sogar erfordern können (z. B. BVerwG, Urteil vom 23.02.1968, Az. VII C 23.66). Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat klargestellt, dass eine erneute Prüfung gerechtfertigt sein kann, wenn die Tatsachenlage sich grundlegend ändert.

5) Die Diskussion und Abstimmung über Anträge gehört zum Kern unserer Aufgaben, demokratische Entscheidungen herbeizuführen. Ein Antrag nicht auf die Tagesordnung zu nehmen, bevor er im Gremium behandelt wurde, beeinträchtigt das Recht von uns Gemeinderäten auf Meinungs- und Willensbildung.

6) Durch die Aufnahme auf die Tagesordnung wird unser Antrag öffentlich gemacht. Interessierte Bürger können sich mit dem Ziel unseres Antrages und den von allen Fraktionen/Gruppen vorgebrachten Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Eine Nichtaufnahme hingegen nimmt der Öffentlichkeit diese Möglichkeit und erweckt den Eindruck von Intransparenz.

7) Ein Antrag, der zunächst auf die Tagesordnung gesetzt wird, kann im Gemeinderat diskutiert werden. Falls sich dabei herausstellt, dass der Antrag mehrheitlich als nicht sinnvoll erachtet wird, kann der Gemeinderat dies direkt im Rahmen der Sitzung entscheiden. Ein solches Vorgehen reduziert das Risiko, dass berechtigte Anliegen vorschnell abgelehnt werden oder unnötig rechtliche Unsicherheiten geschaffen werden.

8) Wenn Unsicherheiten bestehen, ob ein Antrag zulässig ist oder relevante neue Aspekte enthält, spricht der Wortlaut der Gemeindeordnung dafür, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, um die Beratung im Gremium zu ermöglichen.

Zusammenfassend: Wir bezweifeln, dass die Gemeindeordnung § 34 Absatz 1, Satz 6 verhindert, dass unser Antrag auf die Tagesordnung genommen werden muss. Wie dargelegt, handelt es sich bei unserem Antrag vom 21.12.2024 um einen bislang noch nicht behandelten Antrag, mit bislang noch nicht behandelten Zielsetzungen, welcher laut bestehender Rechtsprechung aufgrund wesentlich geänderter Umstände auf die Tagesordnung genommen werden muss.

Es obliegt dem Gemeinderat, darüber zu entscheiden, ob unseren Antrag in dieser (oder in einer durch andere Fraktionen/Gruppen geänderten Form) behandelt wird.

Mit den besten Grüßen,
Stephan Köthe

Vorsitzender der Fraktion Alternative für Deutschland im Gemeinderat Esslingen am Neckar
Kreisrat der Alternative für Deutschland im Kreistag Esslingen
Tel: +49 (0) 151 10717168
stephan.koethe@afd-bw-es.de
www.alternative-fuer-esslingen.de

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