Antrag der SPD-Fraktion: Einführung einer Grundsteuer C in Esslingen prüfen
Antrag der SPD: Die Verwaltung prüft die Einführung einer Grundsteuer C in Esslingen mit dem Ziel, Impulse für den Wohnungsbau zu setzen. Auf dieser Grundlage (Flächenerhebung, Hebesatzvarianten) soll der Gemeinderat im Zuge der Beratungen über den Doppelhaushalt 2026/2027 über die Einführung der Grundsteuer C und deren Hebesatz entscheiden.
So begründet die SPD ihren Antrag:
Die Bundesregierung hat 2019 für Kommunen die Möglichkeit zur Einführung einer Grundsteuer C (Baulandsteuer) ab dem 01.01.2025 geschaffen. Kommunen können aus städtebaulichen Gründen einen Hebesatz auf unbebaute baureife Grundstücksflächen einführen, um die Mobilisierung von Bauflächen voranzubringen.
In Esslingen am Neckar stehen nur begrenzt freie Flächen für Wohnbebauungen zur Verfügung bei gleichzeitig hohem Bedarf an Wohnraum. Die Grundsteuer C ist ein sinnvolles und wirksames Instrument, um die Mobilisierung von Bauland über eine steuerliche Maßnahme zu verbessern und Baulücken zu schließen. Durch die Grundsteuer C sollen Spekulationen verteuert werden und finanzielle Anreize entstehen, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Denn die Spekulation mit Bauland verhindert, dass Wohnraum entsteht, obwohl dieser dringend benötigt wird.
Die AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Einführung der Grundsteuer C aus:
1. Eingriff in das Eigentumsrecht
Die Grundsteuer C bestraft Eigentümer dafür, dass sie ihr Grundstück nicht bebauen, selbst wenn sie dies aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht können oder wollen. Dies widerspricht dem liberalen Prinzip des freien Eigentums und der Entscheidungsfreiheit der Bürger über ihr eigenes Vermögen.
2. Bürokratischer Mehraufwand und Willkür der Kommunen
Die Einführung der Steuer bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Städte und Gemeinden.
Eigentümer könnten in rechtliche Streitigkeiten geraten, wenn sie nachweisen müssen, dass eine Bebauung aus objektiven Gründen nicht möglich ist.
3. Finanzielle Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen
Die Steuer könnte vor allem private Eigentümer und kleinere Investoren treffen, die nicht die finanziellen Mittel haben, um kurzfristig zu bauen. Sie kann dazu führen, dass Grundstücke unter Zwang verkauft werden müssen, wenn sich eine Bebauung wirtschaftlich nicht lohnt.
4. Fehlanreize und mögliche Marktverzerrung
Die Grundsteuer C basiert auf der Annahme, dass Eigentümer baureife Grundstücke absichtlich ungenutzt lassen, um auf Wertsteigerung zu spekulieren. In Wirklichkeit gibt es oft gute wirtschaftliche oder bautechnische Gründe, warum ein Grundstück nicht sofort bebaut wird (z. B. hohe Baukosten, fehlende Nachfrage oder unsichere Planungsrechtlage). Durch eine Zwangsbesteuerung könnten unrentable Bauprojekte erzwungen werden, die später zu Leerstand oder finanziellen Problemen führen.
5. Alternative Lösungen ohne Steuererhöhung
Anstatt neue Steuern einzuführen, muss Bürokratie abgebaut und Bauhemmnisse reduziert werden (schnellere Baugenehmigungen, weniger Regulierung, bessere Infrastruktur). Es wäre sinnvoller, Anreize für Neubau zu schaffen, z. B. durch steuerliche Erleichterungen oder vereinfachte Bauvorschriften.
Fazit:
Die Grundsteuer C ist eine unnötige staatliche Lenkung, die das Eigentumsrecht einschränkt, Bürokratie aufbläht und langfristig negative wirtschaftliche Effekte hat.
Statt Zwangsmaßnahmen fordern wir positive Anreize zur Baulandmobilisierung, siehe: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1030090?utm_source=chatgpt.com
SPD: Mehr Steuern, mehr Bürokratie, mehr Staat in Deinem Leben
AfD: Weniger Steuern, weniger Bürokratie, weniger Staat = mehr Freiheit in Deinem Leben!