Aufforderung an den Oberbürgermeister, alle verzögernden Handlungen in den Verhandlungen mit dem Landkreis Esslingen zu unterlassen und eine einvernehmliche Einigung mit Landrat Marcel Musolf herbeizuführen – Ziel: Erstellung eines tragfähigen Konzepts und Unterzeichnung eines Letter of Intent zur Zukunftssicherung des Klinikums Esslingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer, sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
der Kreistag des Landkreises Esslingen hat am 23. Juli 2026 einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Zukunftsentwicklung der medius KLINIKEN KIRCHHEIM | NÜRTINGEN (Region Süd) gefasst. Damit ist für den südlichen Landkreis eine klare, zukunftsfähige und medizinisch überzeugende Weichenstellung erfolgt.
Für die Region Nord – und damit für das Klinikum Esslingen und die medius KLINIK Ruit – zeichnet sich hingegen bislang keine vergleichbare Klarheit ab. Als Stadträte der Stadt Esslingen begrüßen wir die südliche Lösung ausdrücklich. Der Ausbau der medius KLINIK NÜRTINGEN (Säer) zu einer Klinik der Maximalversorgung ist sinnvoll und hat die einstimmige Unterstützung aller Kreisräte – auch der Esslinger. Die Aufteilung in eine Süd- und eine Nordregion ist keine Bedrohung für den Klinikstandort Esslingen, sie ist der Schlüssel für eine umfassende Versorgung eines der bevölkerungsreichsten Landkreise Deutschlands (Platz 6). Durch die Einteilung des Bauprojekts der medius KLINIK Nürtingen in einen ersten und zweiten Bauabschnitt entsteht eine Flexibilität für Entscheidungen, die auch Spielräume für die Region Nord offenlassen. Dazu sind aber für die Region Nord zügige Entscheidungen notwendig.
Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion im Gemeinderat Esslingen folgenden
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar fordert den Oberbürgermeister auf,
- alle Handlungen zu unterlassen, die den seit März 2026 laufenden Prüfprozess eines Zusammenschlusses des Klinikums Esslingen mit den medius KLINIKEN behindern oder erschweren,
- mit höchster Priorität und in konstruktivem Geist eine einvernehmliche Einigung mit Landrat Marcel Musolf und der Geschäftsführung der medius KLINIKEN auf der Basis der vereinbarten Due-Diligence-Prüfung herbeizuführen, und
- bis spätestens Ende September 2026 einen Letter of Intent (Absichtserklärung) zu unterzeichnen, der die zentralen Eckpunkte eines möglichen Zusammenschlusses verbindlich festlegt,
- zeitnah Kontakt mit allen Kreistagsfraktionen des Landkreises Esslingen aufzunehmen mit dem Ziel, eine Lösung zu erreichen, die die Interessen des Klinikums Esslingen bestmöglich sicherstellt. In diesem Sinne ist das am Donnerstag, 23.07.2026, im Rahmen der Kreistagsdebatte Ihnen mündlich unterbreitete Gesprächsangebot der Kreistagsfraktion der AfD zu verstehen.
Mindestbedingungen aus Sicht der Stadt Esslingen
Der Letter of Intent und das nachfolgende Konzept müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Das Klinikum Esslingen bleibt dauerhaft in kommunaler Trägerschaft (durch den Übergang in die Trägerschaft des Landkreises Esslingen).
- Das Klinikum Esslingen bleibt ein Haus der umfassenden Notfallversorgung der höchsten Stufe (Notfallstufe III).
- Es werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen. Die Arbeitsplätze der rund 2.000 Beschäftigten werden gesichert; bestehende Tarifbindungen und Mitbestimmungsrechte bleiben erhalten.
- Der Übergang des Klinikums Esslingen in die Trägerschaft des Landkreises erfolgt zum 1. Januar 2028 (notfalls auch rückwirkend zu diesem Datum).
- Die laufenden und bereits beschlossenen Investitionen am Standort Esslingen (insbesondere das rund 200-Millionen-Euro-Bauprojekt mit Neubau von Haus 2, neuer Zentraler Notaufnahme, Intensivstation und OP-Bereich) werden, soweit möglich, gesichert und fortgeführt.
- Die Stadt Esslingen erhält für eine Übergangszeit eine angemessene Vertretung in den künftigen Aufsichts- und Entscheidungsgremien des Klinikverbunds.
- Die medizinischen Schwerpunkte und zertifizierten Zentren am Standort Esslingen bleiben erhalten und werden im Rahmen der neuen Verbundstruktur weiterentwickelt.
- Die Due-Diligence-Prüfung erfolgt transparent und auf fairer, beiderseits akzeptierter Bewertungsgrundlage.
Begründung
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus mehreren sich verschärfenden Entwicklungen:
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und ab 2027/2028 spürbar wirkt, begrenzt die Vergütungssteigerungen der Krankenhäuser massiv. Fachleute und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft warnen ausdrücklich vor einer Welle weiterer Insolvenzen. Die Insolvenz des Marienhospitals Stuttgart im Juni 2026 hat gezeigt, wie real und wie schnell diese Gefahr geworden ist – auch für Häuser, die bislang als systemrelevant galten.
Gleichzeitig befindet sich die Stadt Esslingen in einer prekären finanziellen Lage. Die Gewerbesteuereinbrüche und die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen belasten den städtischen Haushalt über Jahre hinweg mit jährlichen Lücken in der Größenordnung von 40 Millionen Euro und mehr. Der Betrieb eines eigenständigen Klinikums der Zentralversorgung ist unter diesen Rahmenbedingungen mittelfristig weder wirtschaftlich noch politisch verantwortbar.
Aus Verantwortung gegenüber den rund 2.000 Beschäftigten des Klinikums Esslingen und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Esslingen sowie des gesamten Landkreises ist jetzt entschlossenes und zügiges Handeln geboten. Weitere Verzögerungen verschärfen die wirtschaftlichen Risiken – für Stadt und Kreis –, überfordern ab 2028 die städtischen Finanzen in existenziellem Ausmaß und erschweren zusätzlich kommunal getragene Lösungen. Dadurch steht auch die Zukunft des Klinikums Esslingen auf dem Spiel.
Der einstimmige Beschluss des Kreistags vom 23. Juli 2026 zur Region Süd zeigt, dass unter den neuen bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausreform handlungsfähige Lösungen möglich sind, wenn politische Verantwortung und medizinische Vernunft zusammenkommen. Dieselbe Entschlossenheit ist nun für die Region Nord und das Klinikum Esslingen erforderlich.
Wir bitten den Gemeinderat, diesem Antrag zuzustimmen und den Oberbürgermeister mit klarer Mehrheit und in dem hier formulierten Sinne zu beauftragen.
Wegen der großen Dringlichkeit und der engen zeitlichen Vorgaben – insbesondere dem angestrebten Letter of Intent bis Ende September 2026 – muss dieser Antrag bereits in der heutigen Sitzung des Gemeinderats beraten und beschlossen werden.
Stephan Köthe für die AfD-Fraktion
