Bibliothek Esslingen: Aufhebung des Bürgerentscheides (vom 19.12.2022)
Von Stephan Köthe
Am 19. Dezember 2022 wurde auf Antrag der SPD der Bürgerentscheid vom 19. Februar 2019 zur Bibliothek im Pfleghof aufgehoben.
In der Esslinger Zeitung vom 24.04.2024 bestreitet die SPD auf Seite 16 für die Aufhebung des Bescheides verantwortlich zu sein. Dort heißt es: „Es ist nicht die SPD, auf die der Antrag auf Aufhebung des Bürgerentscheids im Dezember 2022 zurückgeht.“ (Ulrike Gräter).
Tatsache ist aber, dass 24 Stadträte für die Aufhebung aus „formalen“ Gründen gestimmt haben. Tatsache ist auch, dass in dem Antrag der Verbleib der Bibliothek im Pfleghof und die Sanierung bestätigt wurden. Im gleichen Antrag wurde aber auch der Bürgerentscheid aufgehoben. In der Politik nennt man das Omnibusgesetz. In einem Antrag sind mehrere Gesetze zu verschiedenen Sachverhalten beinhaltet. Ein beliebtes Mittel unbeliebte Gesetze unbemerkt durchs Parlament zu bekommen.
Im Gemeinderat fällt so nicht auf, dass der Bürgerentscheid aufgehoben wird, wo doch gleichzeitig ein nicht bindendes Statement zu Standort und Sanierung der Bibliothek gemacht wird.
Es gibt dazu sicher auch noch Augenzeugen. Die Linke beantragte damals auch noch eine namentliche Abstimmung. Man wollte wohl das Abstimmungsverhalten für die Nachwelt dokumentieren. Warum wohl?
Wenn damals nur aus „formalen“ Gründen der Bürgerbescheid aufgehoben wurde, dann sollte man sich ja heute aus moralischen Gründen noch daran halten!
Wir werden einer Verlegung der Bibliothek ohne neuen Bürgerentscheid nicht zustimmen. Wenn der Standort Kögel doch so viel besser ist, dann sind sicher auch die Wähler zu überzeugen.
Die Wähler erwarten, dass vor einer so schwerwiegenden Entscheidung die behaupteten finanziellen und Standortvorteile stichhaltig erläutert werden. Ansonsten gibt es einen teuren Kögel Umbau mit zusätzlichen Mietzahlungen, eine zu unterhaltende Immobilie Pfleghof und bei einer Nutzungsänderung weg von der Bibliothek voraussichtlich auch ein neues Genehmigungsverfahren mit neuen Auflagen. Man denke nur an Brandschutz oder Elektrik. Immobilien im Besitz der Stadt kosten auch keine Miete. Zudem ist die Nutzung dieses historischen Kleinodes als Bibliothek für Esslingen eine Zierde.
Die Zeche zahlt ja nicht der Gemeinderat, sondern die Bürger Esslingens. In einem unserer Nachbarländer sind selbst unpopuläre oder sehr teure Bauvorhaben bei entsprechender Überzeugung der Bürger mit Volksentscheiden beschlossen worden. Vielleicht sollten wir uns ein Beispiel nehmen.