Der kreisweite Handwerkerparkausweis ist da!
Von Stephan Köthe
Was bringt der kreisweite Handwerkerparkausweis? Er ermöglicht Handwerkern in allen 44 Städten und Gemeinden des Kreises kostenlos zu parken. Ein Parkausweis für den ganzen Kreis Esslingen, ein Jahr gebührenfrei parken: in Parkzonen, in Bereichen mit Parkscheibenpflicht, in eingeschränkten Halteverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen mit Zusatzzeichen.
Ab wann? Ab 01.01.2026
Wo beantragen? Bei der Straßenverkehrsbehörde in der Gemeinde, in welcher der erste Handwerker-Einsatz stattfindet.
Diese Städte und Gemeinden haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde: Aichtal, Esslingen a. N., Filderstadt, Kirchheim u.T. (inkl. Dettingen und Notzingen), Leinfelden-Echterdingen, Neuhausen, Nürtingen, Plochingen, Ostfildern, Wendlingen und Wernau.
Für die restlichen Gemeinden Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen a.d.T., Deizisau, Denkendorf, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Reichenbach, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim, Wolfschlugen ist das Landratsamt zuständig:
Am Aussichtssturm 7, 73207 Plochingen
https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/strassenverkehrsamt.html
Wie teuer? 200 Euro (pro Jahr), es können max. 3 Autonummern auf einem Handwerkerparkausweis eingetragen werden. Es können beliebig viele Ausweise beantragt werden (jeder kostet 200 Euro pro Jahr).
Wer? Nur Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet sind.
Wie lange gültig? Der Handwerkerparkausweis ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Er verliert automatisch mit Ablauf der Jahresfrist seine Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich, stattdessen ist nach einem Jahr ein neuer Antrag zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Foto(s) des/r Fahrzeugs/Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Kennzeichen
- Antragsformular
- Kopie der Handwerkskarte oder der IHK-Mitgliedsbescheinigung,
- Kopie der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Achtung! Der Handwerkerparkausweis gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes!
Ausblick: Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausweis auf Pflegedienste ausgeweitet wird.
Politisches: Der kreisweite Handwerkerparkausweis geht auf gleichlautende Anträge der Kreistagsfraktionen von AfD und SPD zurück. Die AfD-Fraktion hatte ursprünglich mehrfach einen regionalen Handwerkerausweis (für Böblingen, Esslingen, Göppingen, Rems-Murr und Stuttgart) gefordert: im Oktober 2024, im Dezember 2024 und nochmals im Juni 2025. Die Anträge wurden von der Regionalversammlung bzw. dem dortigen Wirtschaftsausschuss mit Nichtbefassung abgelehnt. Eine Debatte wurde von allen anderen Parteien (CDU, SPD, Grüne, Freie Wähler, FDP und Linke) verweigert!
Ulrich Deuschle, Fraktionssprecher der AfD im Kreistag, hat in seiner Haushaltsrede den Landrat Marcel Musolf aufgefordert, Gespräche mit den Nachbarkreisen zu führen, um eine gegenseitige Anerkennung der Handwerkerparkausweise zu erreichen. Auf diese Weise könnten Handwerker, insbesondere in landkreisnahen Einsatzgebieten, ohne Mehrkosten und ohne zusätzliche Bürokratie entlastet werden.
