Formelle Beschwerde bezüglich massiver Benachteiligung

Mein Schreiben vom 21.05.2024 an den Wahlleiter Esslingen:

Von: Stephan Köthe [mailto:stephan.koethe@afd-bw-es.de]
Gesendet: Dienstag, 21 Mai 2024 11:43 Uhr
An: ‚Wahlamt@esslingen.de‘
Cc: lokales@ez-online.de; xxxx
Betreff: Formelle Beschwerde bezüglich massiver Benachteiligung

Sehr geehrte/r xxxx,

ich wende mich heute an Sie, um eine formelle Beschwerde bezüglich der massiven Benachteiligung zu erheben, der ich im aktuellen Wahlkampf für den Gemeinderat ausgesetzt bin. Ich habe festgestellt, dass meine Möglichkeiten, mich und meine politischen Positionen vorzustellen, erheblich beeinträchtigt werden, was sich negativ auf meine Wahlchancen auswirkt und die Prinzipien eines fairen demokratischen Wettbewerbs gefährdet.

Der untenstehende Vorgang bezüglich der Esslinger Zeitung ist leider nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt weitere Artikel, in welchen unausgewogen über die AfD berichtet wurde bzw. die Aussagen unserer politischen Konkurrenz transportiert wurden, ohne dass es eine Gelegenheit zur Darlegung unserer Positionen gegeben hätte. Anzeigen können in der Esslinger Zeitung nicht geschaltet werden (für unsere Wahlkampfveranstaltung am 02.05.2024 wurde unsere Anzeige abgelehnt).

Die Zwiebel veröffentlich wöchentlich Artikel unserer politischen Konkurrenz, in welchen die AfD im Allgemeinen und in einer Ausgabe ich persönlich mit Namen angegriffen wurden – auch hier erhalten wir nicht den Raum und die Möglichkeiten, die unserer politischen Konkurrenz zur Verfügung stehen. Auch hier wurde mir schriftlich erklärt, dass „wahlpolitischen Anzeigen der AFD oder Unterstützer-Anzeigen“ nicht veröffentlich werden. Die AfD wird kategorisch ausgeschlossen, selbst eine Gegendarstellung wird nicht zugelassen (schriftliche Dokumente zu diesen Vorgängen liegen vor). Zudem erscheint das Amtsblatt der Stadt Esslingen in einer Ausgabe mit der Zwiebel (verschränkt bzw. um 180 Grad gedreht). Es ist unmöglich, die gedruckte Ausgabe des Amtsblatt zu lesen, ohne mit der Zwiebel in Kontakt zu kommen. Damit verletzt die Stadt Esslingen meiner Ansicht nach defacto ihre Neutralitätspflicht, auch wenn Richter das anderes bewerten.

Unsere Wahlkampfveranstaltung am 02.05.2024 wurde von einer Gegendemonstration begleitet, welche vom Ordnungsamt derart positioniert wurde, dass ein Besuch der Veranstaltung erst nach Überwindung eines akustischen Spießroutenlaufs möglich war. Gott sei Dank gab es keine Verletzen, denn ein Stein- oder Flaschenwurf auf so kurze Distanz hätte fatale Folgen haben können. Die Platzzuweisung der Gegendemo lässt ernsthafte Zweifel an der politischen Unabhängigkeit der Versammlungsbehörde der Stadt Esslingen aufkommen. Meine Beschwerde beim Ordnungsamt vom 06.05.2024 (und erneut am 17.05.2024) blieb unbeantwortet. [Anmerkung vom 23.05.2024: eine Antwort des Ordnungsamt ging am 22.05.2024 09:00 Uhr ein]

Mit den besten Grüßen,
Stephan Köthe
Listenplatz 1 für den Gemeinderat Esslingen, Alternative für Deutschland

Sprecher Ortsverband Esslingen
AfD Kreisverband Esslingen
Tel: +49 (0) 151 10717168
stephan.koethe@afd-bw-es.de
www.alternative-fuer-esslingen.de

Ähnliche Beiträge