Grundsteuer in Baden Württemberg

Mit dem neuen Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg wird in der Grundsteuer B (Wohnbebauung) das Einfamilienhaus mit Garten zukünftig deutlich stärker belastet. Der Traum vom Eigenheim im Grünen soll nochmals verteuert werden. Auch als Altersvorsorge wird diese Art des Wohnens damit entwertet. Der eine oder andere Rentner wird sich sein Grundstück nicht mehr leisten können und zum Verkauf gezwungen sein. Auch auf den Immobilienmarkt hat das neue Grundsteuergesetz Einfluss. Das ist in Baden-Württemberg offiziell politisch so gewollt. Das ist Grün-Schwarze Finanzpolitik.

Nach Ansicht der Grünen ist das Einfamilienhaus mit Garten ökologisch nicht korrekt, bei den Linken sind Eigenheimbesitzer schon Großgrundbesitzer. Auch der mit dem Eigenheim dokumentierte Individualismus ist den Regierenden verdächtig.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das bei der Berechnung der Grundsteuer nur den  Grundstückswert x Steuermesszahl heranzieht und diesen mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. 

Alle anderen Grundsteuermodelle legen darüber hinaus noch Werte wie etwa Bebauung, Gebäudeart, Wohnfläche oder auch Baujahr des Gebäudes zugrunde.

Die Grundsteuer soll in der jeweiligen Gemeinde für die Instandhaltung der Infrastruktur verwendet werden. Schon alleine dadurch, dass bei verdichteter Bebauung sich auch die Kosten für die öffentliche Infrastruktur erhöhen, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung beim Baden-Württembergischen Grundsteuermodell nicht gegeben. Dichte Bebauung müsste höher bewertet werden als das Einfamilienhaus mit Garten.

Deswegen laufen derzeit auch zwei Klagen beim Finanzgericht Baden-Württemberg. Die eine sieht den Grundsatz der Gleichbehandlung als nicht gegeben an, die andere stellt den Bodenwert als einzige Bewertungsgrundlage in Frage. 

Derzeit ist nur die AfD in Baden Württemberg bekennender Gegner des Grundsteuermodells aus dem Grünen Finanzministerium. Grundlegende Werte der bürgerlichen Freiheit stärken auch die Individualität der Bürger. Der Bau des Eigenheims im Grünen und selbstbestimmtes Wohnen mit Familie sind das Ziel vieler Bürger, das durch das neue Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg weiter eingeschränkt wird.