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Beherbergungssteuer, Grundsteuer B und Zweckentfremdungsverbot

Von Jürgen Häußler

Am Montag, den 10.11.2025, wurde mit den Stimmen der CDU die Beherbergungssteuer beschlossen. Leider ist dies für uns das völlig falsche Zeichen. Die betroffenen Hoteliers und ihre Gäste sollen nun z.B. eine Aussichtsplattform in den Weinbergen finanzieren. Im ohnehin schon schwierigen Beherbergungsgeschäft bedeutet dies eine weitere Belastung – sowohl finanziell als auch durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So viel zum Thema Steuerentlastung und Bürokratieabbau.

Am 15.12.2025 wurde vom Gemeinderat trotz unserer Gegenstimmen eine Erhöhung der Grundsteuer B um 14% beschlossen. Der neue Hebesatz soll den Steuerausfall kompensieren, der durch Einsprüche und die daraus entstandenen gutachterlichen Neubewertungen von Grundstücken entstanden ist. Auch hier ist dies für uns das falsche Zeichen. Bereits die neue Grundsteuer B ist umstritten und wird derzeit noch juristisch geprüft. Auf die neue Grundsteuer nach kürzester Zeit eine Erhöhung um 14% zu beschließen, kann nicht richtig sein.

Ebenfalls am 15.12.2025 wurde das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Esslingen mit unseren Stimmen zurückgenommen. Das heißt, dass Wohnungseigentümer künftig wieder ohne Druck der Stadt selbst über die Vermietung ihrer Wohnung entscheiden können. Alle Infos zu unserer Arbeit im Gemeinderat und zur Landtagswahl 2026: www.alternative-fuer-esslingen.de

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