Wie die evangelische Kirche gezielt die Bargeldbegrenzung der Bezahlkarte aushebelt
Von Stephan Köthe
Die evangelische Kirche Oberesslingen bietet in ihren Räumlichkeiten die Möglichkeit, die Bargeldbegrenzung der Bezahlkarte von 50 Euro pro Monat zu umgehen.

Quelle: Evangelisch in Esslingen 07/08/09 2026 https://www.esslingen-johanneskirche.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/KG_esslingenjohanneskircheneu/Formulare/pdf-Dateien/Gemeindebrief_Juli_Sept_2026.pdf
Wie funktioniert das System?
Geflüchtete (meist Asylbewerber) erhalten Leistungen über eine Bezahlkarte (nach Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG), mit der sie nur max. 50 € Bargeld pro Monat abheben können. Der Rest muss per Karte ausgegeben werden. So wird die Begrenzung umgangen:
- Die Flüchtlinge kaufen mit der Bezahlkarte Supermarkt-Einkaufsgutscheine (z. B. 50 € bei Edeka).
- Beim kirchlichen Tauschtreffen in der Evangelischen Kirchengemeinde in Oberesslingen tauschen die Flüchtlinge die Gutscheine gegen Bargeld.
- Das Team verkauft die Gutscheine dann weiter an Einheimische.
Ziel: Mehr Flexibilität für die Betroffenen (z. B. Einkauf in kleinen Läden, Flohmärkten etc., wo die Karte oft nicht funktioniert).
Wo ist das Problem?
Die evangelische Kirche unterläuft damit gezielt eine demokratisch legitimierte staatliche Steuerungsinstrument und wirft grundsätzliche Fragen zum Rechtsstaat, zur Fairness und zur Wirksamkeit von Migrationspolitik auf.
Die Intension des Gesetzgebers war es, Rücküberweisungen in die jeweiligen Heimatländer zu unterbinden.
2023 wurden 360 Millionen Euro von Deutschland nach Syrien überweisen, nach Afghanistan waren es 139 Millionen Euro und in den Irak 109 Millionen Euro. Ukrainer mit vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG), die bereits länger in Deutschland sind, erhalten in der Regel Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) – erhalten keine Bezahlkarte.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MEDIENDIENST_INTEGRATION_Remittances_Factsheet_final.pdf
Stefanie Eichler erklärt das System und ihre Intension ausführlich hier: https://www.ev-kirche-esslingen.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/kb_esslingenneu/KB_esslingen/Texte/Gutschein-Tausch_fuer_Gefluechtete_Stefanie_Eichler.pdf
Was ich darüber denke:
Auch wenn diese Aktion legal ist, wird damit die Intension des Gesetzgebers umgangen.
Aus christlicher Sicht steht es jedem frei, dem Beispiel des barmherzigen Samariters zu folgen und sein eigenes Geld für einen guten Zweck einzusetzen.
Mit dem Geld anderer (in diesem Fall dem Geld der Steuerzahler) sollte prinzipiell sehr restriktiv und zweckgebunden verfahren werden.
Der Staat hat bewusst die Bezahlkarte mit Bargeldlimit eingeführt, um Missbrauch (Überweisungen ins Ausland, Anreize für weitere Migration) zu begrenzen. Private Initiativen, die dies systematisch umgehen, unterlaufen den demokratischen Willen und das Prinzip der Rechtsgleichheit. Freiheit bedeutet nicht, dass jeder Bürger oder jede Kirche staatliche Steuerung nach Belieben aushebeln darf.
Die Leistungen, welche durch die Bezahlkarte vermittelt werden, werden von arbeitenden Bürgern finanziert. Wenn kirchliche und aktivistische Netzwerke die Kontrollen aushebeln, erhöhen sie indirekt die Kosten und senden das Signal: „Regeln gelten nicht“. Das widerspricht dem freiheitlichen Grundsatz, dass Sozialsysteme nicht zum Pull-Faktor für unkontrollierte Zuwanderung werden dürfen.
Statt staatliche Hilfe durch parallele Tauschbörsen umzulenken, sollte Integration durch Arbeit, Sprache und Eigenständigkeit gefördert werden. Ehrenamtliche Hilfe ist gut, aber nicht, wenn sie zur strukturellen Umgehung von Gesetzen wird.
Statt Umgehungsstrategien brauchen wir eine ehrliche Debatte über die Nachhaltigkeit von Massenzuwanderung in unseren Sozialstaat.
