Anfrage zum Amtsblatt
Die Anfrage wurde 14.08.2025 gestellt.
Stadt Esslingen hat am 19.09.2025 geantwortet (Antwort untenstehend).
An Herrn OberbĂŒrgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Sehr geehrter Herr OberbĂŒrgermeister Klopfer,
im Zusammenhang mit der Herausgabe des Esslinger Amtsblatts, das derzeit gemeinsam mit dem Anzeigenblatt Zwiebel im Verbund veröffentlicht wird, bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Vertragsgrundlagen
- Welche VertrÀge bestehen derzeit zwischen der Stadt Esslingen und dem Verlag bzw. Herausgeber der Zwiebel im Hinblick auf die Herstellung, Verteilung und Veröffentlichung des Amtsblatts?
- Seit wann bestehen diese VertrĂ€ge und welche Laufzeiten, KĂŒndigungsfristen und VerlĂ€ngerungsoptionen sind darin geregelt?
- Welche finanziellen Regelungen sind in diesen VertrÀgen festgehalten (z. B. Kostenbeteiligung der Stadt, Anzeigenregelungen, Druck- und Vertriebskosten)?
- Wie erfolgte die Auswahl des Anbieters?
- Wurde(n) die Ausschreibung(en) nach EU-Vergaberichtlinie durchgefĂŒhrt? Wenn nein, warum nicht?
- Was war das Ergebnis der Ausschreibung(en)?
- Gab es Vergleichsangebote anderer Anbieter? Wenn ja, von wem und mit welchen Eckdaten/Kennzahlen?
- Gab es eine Eruierung, wie hoch der Kostenunterschied pro Ausgabe bei einer getrennten Verteilung gewesen wÀre? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
2. Zukunftsperspektive
- Ist seitens der Stadt eine ĂberprĂŒfung oder Neuorganisation der Herausgabe des Amtsblatts geplant, insbesondere im Hinblick auf eine Trennung vom Anzeigenblatt Zwiebel oder eine Neuvergabe an einen anderen Dienstleister?
- Welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen mĂŒssten erfĂŒllt werden, um eine Neuvergabe bzw. Neustrukturierung umzusetzen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, das Amtsblatt kĂŒnftig eigenstĂ€ndig, separat vom Anzeigenblatt zu veröffentlichen, sei es in gedruckter oder digitaler Form?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Esslingen, das Amtsblatt finanziell zu refinanzieren?
- Ist es möglich, in einem klar abgegrenzten Abschnitt des Amtsblatts oder im Anhang des Amtsblatts kostenpflichtige WerbeflÀchen anzubieten, um Einnahmen zur Refinanzierung des Amtsblatts zu erzielen, ohne die NeutralitÀt und den Informationscharakter des Amtsblatts zu gefÀhrden?
- Gibt es Erfahrungswerte bezĂŒglich der Kosten der Herstellung und Verteilung des Amtsblattes aus anderen Gemeinden?
- Welche Finanzmittel sind im Doppelhaushalt 2024/2025 fĂŒr die Herstellung und Verteilung des Amtsblatts pro Jahr eingestellt?
- Welche Finanzmittel sind im Doppelhaushalt 2026/2027 fĂŒr die Herstellung und Verteilung des Amtsblatts pro Jahr eingeplant?
- Welche Mehrkosten entstehen pro Jahr, wenn den Fraktionen/Gruppierungen eine wöchentliche Verlautbarung ermöglicht werden wĂŒrde? Ab wann wĂ€re eine solche Ănderung umsetzbar?
- Welche Mehrkosten entstehen pro Jahr, wenn den Fraktionen/Gruppierungen doppelt so viel Platz wie derzeit ermöglicht werden wĂŒrde? Ab wann wĂ€re eine solche Ănderung umsetzbar?
- Welche Mehrkosten entstehen pro Jahr, wenn in einer kompakten Form die MĂŒlltermine der jeweils nĂ€chsten 2 Wochen veröffentlicht werden wĂŒrden?
- Welche Schritte seitens unserer Fraktion mĂŒssen bis wann getĂ€tigt werden, um die Herausgabe des Amtsblatts zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt neu [zu] organisieren?
3. Umweltschutz
- Das Esslinger Amtsblatt wird derzeit nur gemeinsam mit dem Anzeigenblatt Zwiebel veröffentlicht. Dies fĂŒhrt dazu, dass BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die Anspruch auf das Amtsblatt haben, gleichzeitig eine erhebliche Menge zusĂ€tzlichen Papiers erhalten, das sie nicht benötigen oder wĂŒnschen. Liegt der Stadt eine AbschĂ€tzung des zusĂ€tzlichen Papierverbrauchs vor, der durch die BĂŒndelung des Amtsblatts mit der Zwiebel entsteht?
- Falls eine solche AbschÀtzung nicht vorliegt, bitten wir um Einholung dieser Information beim Verlag bzw. Herausgeber der Zwiebel. Falls eine AbschÀtzung existiert, bitten wir um Mitteilung der Ergebnisse.
- Welche Auswirkungen hat diese Praxis auf die COâ-Bilanz der Stadt Esslingen?
- Wie will die Stadt Esslingen KlimaneutralitÀt bis 2040 im Hinblick auf die Herstellung des Amtsblatts erreichen?
- Ist die derzeitige Praxis im Einklang mit Umwelt- und Ressourcenschutzgesetzen (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz) und der Nachhaltigkeitsstrategien des Landes?
- Wie stellt die Stadt sicher, dass der Anspruch der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf das Amtsblatt weiterhin erfĂŒllt wird, ohne dass unnötiger Papierverbrauch entsteht?
- Nach § 1 Abs. 2 der Satzung ĂŒber die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Esslingen am Neckar erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu BauleitplĂ€nen im stĂ€dtischen Amtsblatt âEsslingen informiertâ und ergĂ€nzend im Internet. Derzeit erhalten jedoch Haushalte mit einem Aufkleber wie âKeine kostenlosen Zeitungenâ, âKeine WochenblĂ€tterâ oder âKeine unadressierte Postâ das Amtsblatt nicht, obwohl die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger einen Anspruch auf amtliche Bekanntmachungen haben. Das Amtsblatt ohne Zwiebel im Verbund wĂŒrde in solchen FĂ€llen eine Zustellung ermöglichen. Wie stellt die Stadt sicher, dass auch diese Haushalte die Pflichtveröffentlichungen in Papierform erhalten, und inwiefern ist die derzeitige Zustellpraxis mit den Anforderungen der Satzung vereinbar?
4. Rechtliches
- Der Verlag bzw. Herausgeber der Zwiebel ermöglicht den OrtsverbĂ€nden der CDU, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, SPD, Freien WĂ€hler, Die Linke, FĂR Esslingen und WIR SportplĂ€tze erhalten die kostenlose wöchentliche Veröffentlichung von BeitrĂ€gen in Wort und Bild. Dadurch entsteht den Fraktionen und Gruppierungen sowohl ein geschĂ€tzter jĂ€hrlicher Geldwert im unteren fĂŒnfstelligen Bereich als auch ein erheblicher öffentlichkeitswirksamer Vorteil. Vor diesem Hintergrund wird das Rechtsamt gebeten, eine EinschĂ€tzung abzugeben, ob nach §18 GemO BW eine mögliche Befangenheit der GemeinderĂ€tinnen und GemeinderĂ€te der genannten Fraktionen bzw. Gruppierungen bei Abstimmungen zu Angelegenheiten, die eine Neuorganisation der Herausgabe des Amtsblatts zum Ziel haben, bestehen könnte.
- Eine mögliche Befangenheit von OberbĂŒrgermeister Klopfer könnte darin bestehen, dass der Ausschluss des AfD-Ortsverbands von BeitrĂ€gen in der Zwiebel dazu fĂŒhren könnte, dass bestimmte kritische Stimmen in Bezug auf sein Amtswirken nicht veröffentlicht werden. Des Weiteren ermöglicht die Verbindung Zwiebel/Amtsblatt, dass sich dem OberbĂŒrgermeister gewogene politische Mitbewerber (SPD und weitere) kostenlos und werbend zu seinen Amtshandlungen Ă€uĂern können. Wie lautet dazu die EinschĂ€tzung des Rechtsamts?
- DarĂŒber hinaus ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Stadt Esslingen die Charta der Vielfalt unterzeichnet hat, die eine diskriminierungsfreie Behandlung aller gesellschaftlichen und politischen Gruppen fördert. Vor diesem Hintergrund bitten wir zu prĂŒfen, inwieweit die aktuelle Praxis der kostenlosen Veröffentlichung von BeitrĂ€gen in einem im Verbund erscheinenden Anzeigenblatt mit den GrundsĂ€tzen der Charta vereinbar ist und uns das Ergebnis der PrĂŒfung mitzuteilen.
- Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: âNiemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.â
Der Verlag bzw. Herausgeber der Zwiebel verletzt diesen Artikel des Grundgesetzes, in dem er den AfD Ortsverband Esslingen aus politischen GrĂŒnden benachteiligt. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Auskunft: Wie bewertet die Stadt Esslingen die Praxis des Herausgebers der Zwiebel, BeitrĂ€ge des AfD-Ortsverbands Esslingen aus politischen GrĂŒnden nicht zu veröffentlichen, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz? - Inwiefern ist es nach Auffassung der Verwaltung zulĂ€ssig, dass die Stadt mit Unternehmen oder Verlagen GeschĂ€ftsbeziehungen unterhĂ€lt, deren Veröffentlichungs- oder GeschĂ€ftspraxis möglicherweise mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder anderen verfassungsrechtlichen Vorgaben in Konflikt stehen könnte?
- In wie weit kann die Veröffentlichungs- bzw. GeschĂ€ftspraxis des Verlags bzw. des Herausgeber der Zwiebel ein SonderkĂŒndigungsrecht seitens der Stadt begrĂŒnden?
- Inwieweit ist die Stadt Esslingen aufgrund der Veröffentlichungs- bzw. GeschĂ€ftspraxis des Verlags oder Herausgebers der Zwiebel gezwungen, das VertragsverhĂ€ltnis gegebenenfalls auĂerordentlich zu kĂŒndigen?
- Nach Art. 21 Grundgesetz (GG) und § 5 Parteiengesetz (PartG) gilt der Grundsatz der Chancengleichheit aller Parteien, der nach stĂ€ndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u. a. BVerfGE 44, 125 ff. und BVerfGE 138, 102 ff.) insbesondere in der sogenannten Karenzzeit â in der Regel sechs Wochen vor einer Wahl â besonders strikt einzuhalten ist. In dieser Zeit dĂŒrfen staatliche Organe und ihre Publikationen weder direkt noch indirekt parteiergreifend tĂ€tig werden oder den Wettbewerb zwischen politischen KrĂ€ften beeinflussen. Durch die Praxis, das Esslinger Amtsblatt im Verbund mit dem privaten Anzeigenblatt Zwiebel zu veröffentlichen, könnte diese Karenzzeit faktisch umgangen werden:
Im redaktionellen Teil der Zwiebel erscheinen regelmĂ€Ăig BeitrĂ€ge bestimmter Parteien und Gruppierungen, diese Veröffentlichungen sind fĂŒr die betreffenden Akteure kostenlos, sie werden gemeinsam mit dem Amtsblatt verteilt und erreichen so dieselbe Leserschaft, andere politische KrĂ€fte â namentlich der AfD-Ortsverband Esslingen und die AfD-Stadtratsfraktion â sind hiervon ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Wie stellt die Stadt Esslingen sicher, dass die Karenzzeitregelung und die damit verbundenen NeutralitĂ€ts- und Gleichbehandlungsgebote nach § 20 GemO BW, Art. 21 GG und § 5 PartG auch im Zusammenhang mit dem gemeinsam verteilten Anzeigenblatt Zwiebel eingehalten werden? - Das Anzeigenblatt Zwiebel ermöglicht allen politischen Akteuren â auĂer der AfD â auch in der Karenzzeit prominent Anzeigen zu schalten [siehe Anhang untenstehend]. Wie bewertet die Verwaltung diesen Sachverhalt hinsichtlich des Grundsatzes der Chancengleichheit?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass durch die BĂŒndelung von Amtsblatt und Zwiebel in der Vorwahlzeit ein faktischer Vorteil fĂŒr bestimmte Parteien entstehen kann, der den Grundsatz der Chancengleichheit beeintrĂ€chtigt?
- Enthalten die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verlag der Zwiebel Bestimmungen, die sicherstellen, dass wÀhrend der Karenzzeit keine parteipolitischen Veröffentlichungen erfolgen, die eine Bevorzugung oder Benachteiligung darstellen könnten?
- Falls nein: Plant die Stadt, solche Regelungen kĂŒnftig vertraglich festzuschreiben?
- Welche MaĂnahmen ergreift die Stadt, um in der heiĂen Wahlkampfphase jegliche mittelbare Wahlbeeinflussung durch Veröffentlichungen im Verbundprodukt Amtsblatt/Zwiebel auszuschlieĂen?
- Wurden in der Vergangenheit diesbezĂŒglich Abstimmungen mit dem Verlag gefĂŒhrt?
- Wir bitten um eine detaillierte schriftliche Beantwortung und â sofern vorhanden â um Vorlage einschlĂ€giger VertragsauszĂŒge oder interner Regelungen, die die Einhaltung der Karenzzeit sicherstellen.
BegrĂŒndung:
GemÀà § 20 Abs. 1 GemO Baden-WĂŒrttemberg ist die Gemeinde verpflichtet, die Ăffentlichkeit in geeigneter Weise ĂŒber ihre Angelegenheiten zu unterrichten. Das Amtsblatt stellt hierbei ein wesentliches Informationsmedium dar, dessen Herausgabe und redaktionelle Gestaltung im Einklang mit den GrundsĂ€tzen der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit aller politischen KrĂ€fte erfolgen muss. Da das Esslinger Amtsblatt im Verbund mit dem privaten Anzeigenblatt Zwiebel erscheint, das nach eigenen redaktionellen Vorgaben bestimmte politische Parteien von der Veröffentlichung ausschlieĂt, besteht die Gefahr einer mittelbaren Ungleichbehandlung. Dies kann Fragen in Bezug auf die NeutralitĂ€tspflicht der Stadt und die Wahrung der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG aufwerfen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die bestehenden vertraglichen Grundlagen transparent darzustellen und zu prĂŒfen, ob eine Neuorganisation oder Neuvergabe der Herausgabe und Verteilung des Amtsblatts angezeigt ist, um eine diskriminierungsfreie, rechtssichere und zukunftsfĂ€hige Informationsstruktur sicherzustellen. Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung und â sofern möglich â um Ăbersendung der relevanten Vertragsunterlagen oder VertragsauszĂŒge.
Stephan Köthe, Alexander Anderka und JĂŒrgen HĂ€uĂler
Ihre StadtrÀte der AfD im Esslinger Gemeinderat
Anhang zu Punkt 4.i – Werbung in der Karenzzeit:

Update vom 19.09.2025: Die Antwort der Stadtverwaltung:
