Antrag der AfD-Fraktion: Durchführung einer Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung Esslingen
Antrag der AfD-Fraktion vom 30.07.2025:
An Herrn Oberbürgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
die Gemeinderatsfraktion der Alternative für Deutschland beantragt:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine umfassende Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung Esslingen am Neckar durch ein externes, auf den Öffentlichen Dienst spezialisiertes Institut durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sollen dem Personal- und Gemeinderat in geeigneter Form zur Verfügung gestellt und im zuständigen Ausschuss ausgewertet werden.
Begründung:
Eine moderne, bürgerorientierte und leistungsfähige Verwaltung ist auf motivierte, engagierte und gut geführte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Die Arbeitszufriedenheit, die interne Kommunikation, die Führungskultur sowie die Belastungssituation sind zentrale Einflussfaktoren für die Leistungsfähigkeit einer kommunalen Verwaltung. Psychologische Sicherheit ist dabei zentral: Nur wenn Kritik, Bedenken oder Fehler offen geäußert werden können – auch gegenüber Vorgesetzten – kann sich eine Verwaltung weiterentwickeln. Gerade Beamtinnen und Beamte tragen besondere Verantwortung. Das Remonstrationsrecht ist Ausdruck dieser Pflicht zur Rechtstreue – seine Bekanntheit und gelebte Praxis sind ein Gradmesser für die Integrität der Verwaltung.
Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren mit Erfolg externe Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, um auf Basis belastbarer Daten die Verwaltung weiterzuentwickeln.
Eine anonymisierte, professionelle Befragung, unter Beteiligung des Personalrats, durch ein unabhängiges Institut bietet höchste Objektivität und schafft Vertrauen bei der Mitarbeiterschaft. Die Ergebnisse können wichtige Hinweise für Verbesserungsmaßnahmen liefern – etwa im Bereich der Führung, Kommunikation, Arbeitsbelastung oder Organisationsstruktur. Im Sinne einer vorausschauenden Personal- und Organisationsentwicklung halten wir eine solche Befragung für sinnvoll und unterstützenswert. Der Gemeinderat nimmt damit auch seine Aufgabe ernst, die Grundsätze für eine effektive und mitarbeiterorientierte Verwaltungsgestaltung mitzugestalten (§ 24 Abs. 1 GemO BW).