Warum liest man nichts von der AfD in der Zwiebel? – Teil 2/2
Hier ist unser vollständiges Schreiben vom 17.04.2024 an die Stadt Esslingen:
Die Antwort der Stadt Esslingen vom 25.04.2024:
Zu dem streitauslösenden Ereignis wird ersichtlich keine Stellungnahme abgegeben. Streitig ist ja nicht, dass die Grundsätze der Neutralität bei den Veröffentlichungen innerhalb des Amtsblattes nicht beachtet werden. Streitauslösender Punkt ist, dass die Neutralität der Amtsblattveröffentlichung letztlich nicht zum Ausdruck kommen kann, weil diese durch die „Tendenz“ im Sinne von Anti-AfD in der einheitlich verbundenen ‚Zwiebel‘ überlagert wird.
Wir werden unseren Anspruch kurzfristig im Rahmen eines Eilverfahrens geltend machen.
Wir bedauern, dass die Stadt Esslingen lieber das Steuergeld der Bürger für Rechtsstreitigkeiten ausgibt, als offensichtliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Neutralität abzustellen.
Update vom 07.05.2024: wir haben das Eilverfahren verloren.
„Der durchschnittliche Leser wird somit auch durch die Notwendigkeit des Wendens erkennen, dass es sich um zwei verschiedene Publikationen handelt, die lediglich zusammengetackert sind. Die Gefahr, dass die Leser Inhalte der „Zwiebel“ der Antragsgegnerin zurechnen würden, dürfte nicht bestehen.“
Man stelle sich vor, das Amtsblatt erschiene als Anhang an eine Publikation, welche die SPD ausschließt und AfD-freundliche Texte veröffentlicht, was wäre da los im Land?! Und das Gericht sagt: das ist ok, man muss doch das Blatt wenden?!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Stadt Esslingen das Amtsblatt als eigenständige Publikation veröffentlicht – das spart Papier, weil viele keine Zwiebel wollen.
Es ist doch so offensichtlich:
Jeder, der demokratische Grundsätze verletzt, der verletzt seine eigenen Rechte.
Leider berichtet die Esslinger Zeitung bislang (Stand 07.05.2024 15:38 Uhr) nicht über diesen Vorgang. Unsere Webseite bleibt die einzige Möglichkeit für Sie, auf dem Laufenden zu bleiben und sich umfassend über uns zu informieren.