Wie Kindern in der Schule Angst vor der AfD gemacht wird
Von Stephan Köthe
Ein Zeitdokument aus dem Jahr 2024.
(2) Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V58P38
Eine Schule in Esslingen am Neckar, nach der EU-Wahl 2024, Klasse 7, die Kinder sind im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.
Eine Schülerin berichtet:
Die Lehrerin beginnt den Unterricht mit der Frage, ob die Klasse statt Geschichtsunterricht lieber das Wahlergebnis besprechen möchte. Die Schüler bejahen.
Es werden Folien zur EU-Wahl gezeigt (Statistiken, Ergebnisse, Wählerwanderung, nach Geschlecht etc.). Während die Folien gezeigt werden, wird Lehrerin gefragt, was sie denn gewählt hat. Die Lehrerin antwortet, dass sie SPD gewählt hat.
Die Lehrerin frägt die Schüler, warum die AfD so viele Stimmen bekommen hat und erklärt, dass die AfD Angst schürt und dass Angst vieles beim Menschen auslösen kann.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat: Der nachfolgend geschilderte Unterricht zeigt, wie die Lehrerin mit Falschinformationen die Kinder nachhaltig verunsichert und Angst vor der AfD schürt. Die AfD spricht real existierende Probleme an. Diese können in der Tat Ängste auslösen. Ziel ist aber nicht, Angst zu machen, sondern Probleme zu lösen.]
Die Lehrerin frägt weiter, ob die Klasse auch das AfD-Programm besprechen möchte. Die Schüler bejahen. Die Lehrerin liest die gestellten Fragen und Antworten zum AfD-Programm von ihrem iPad ab.
Die Lehrerin frägt die Klasse, ob sie der Meinung sind, dass die innere Sicherheit von Deutschland ab nimmt und dafür die Kriminalität ansteigt.
[Abstimmung: Schüler stimmen mehrheitlich der Aussage zu]
Die Lehrerin dementiert und behauptet, dass die Kriminalität seit 1990 unverändert ist. Sie sagt, dass die AfD fälschlicherweise behauptet, dass die Kriminalität in Deutschland steigt und dass deswegen die AfD fordert, dass die Ausländer raus aus Deutschland müssen.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt für 2023 Höchststände im Bereich Gewaltkriminalität und Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere bei der Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen.
2) Die AfD fordert an keiner Stelle „Ausländer raus!“.
Im Gegenteil, die AfD versteht sich als Partei für alle Menschen in Deutschland. Martin Hess (Mitglied des Bundestags): https://www.youtube.com/watch?v=8I3xhDrKsmM&t=290s&ab_channel=MartinHess
3) Der Eindruck der Kinder (siehe Abstimmung) ist richtig.
4) Besonders perfide: In der Klasse sind Kinder mit Migrationshintergrund, bei denen existenzielle Sorgen um ihre Zukunft ausgelöst wurden.]
Die Lehrerin stellt nun eine Frage zur Privatsphäre und behauptet, dass die AfD fordert, dass jeder, der einer Straftat verdächtigt wird, kein Recht auf Privatspähre hat und er beliebig abgehört und durchsucht werden darf.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Im Grundsatzprogramm der AfD steht unter „3.6 Kein Datenschutz für Täter“: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist für uns ein wichtiges Gut. Die Grundsätze des Datenschutzes müssen gewährleistet werden. Gleichwohl ist zu überprüfen, ob die Sicherheit der Bürger sowie von Wirtschaft und Industrie vor Spionage bei dieser Frage angemessen berücksichtigt wird. Im Zweifel ist das Recht der Bürger auf Sicherheit höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung. Bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen ist immer der Mehraufwand für die Ermittlungspersonen und die Justiz zu berücksichtigen und sinnvoll abzuwägen. Ziel muss es sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu verbessern. In der Vergangenheit hat ein ideologisch motiviertes übertriebenes Maß an Datenschutzmaßnahmen die Sicherheitsbehörden gelähmt und unverhältnismäßig bürokratisiert. Die Folge ist mangelnde Sicherheit für rechtschaffene Bürger und Datenschutz für Täter. Die Grundsätze des Zeugnisverweigerungsrechtes aus beruflichen und persönlichen Gründen bleiben unberührt.
2) Die AfD setzt sich wie keine andere Partei für den Schutz der Privatsphäre der Bürger vor dem Zugriff des Staates ein. In diesen Tagen warnen freiheitliche Digitalpolitiker vor der Schaffung eines „Massenüberwachungsapparat von orwellschem Ausmaßes“ – das ist eine reale Bedrohung unserer Privatshäre: https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-ein-massenueberwachungsapparat-von-orwellschem-ausmass/ ]
Bei der nächsten Frage ging es der Lehrerin, darum, ob die Mädchen in der Klasse arbeiten gehen möchten oder später mal ein Kind haben wollen. Die Lehrerin behauptet, dass, wenn „die AfD an die Macht“ kommt, sich die Mädchen später entscheiden müssen, ob sie arbeiten oder ein Kind haben wollen.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Im Grundsatzprogramm der AfD steht unter „11.3 Familiensplitting einführen“: Eltern, die Kinder bekommen und großziehen, haben für ihre Erwerbsbiographie erhebliche Erschwernisse. Zudem entstehen ihnen gegenüber Kinderlosen erhöhte Lebenshaltungskosten, die im derzeitigen Steuersystem nicht angemessen berücksichtigt werden. Daher liegt es nahe, analog dem heutigen Ehegattensplitting, die Gesamtfamilie als Erwerbsgemeinschaft zu verstehen. Das hat zur Folge, dass die Summe der erzielten Einkünfte aller Familienmitglieder durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt wird. Die jeweiligen Teilbeträge werden dann einzeln versteuert. Die Summe der so ermittelten Teilbeträge ergibt die Gesamtsteuerschuld (Familiensplitting). Seine tiefere Berechtigung erfährt diese Betrachtungsweise dadurch, dass die Kinder regelhaft die späteren Abgabebürger werden, welche die Gemeinschaftslasten des Staates für alle Bürger zu tragen haben.
2) Die AfD ist die familienfreundliche Partei schlichtweg! Die AfD setzt sich dafür ein, dass Eltern die Wahl haben, ob ein Elternteil für die Erziehung zu Hause bleiben möchte oder nicht. Immer mehr Eltern haben diese Wahlfreiheit nicht – sie müssen beide arbeiten gehen, um zu Überleben.]
Die Lehrerin befragt die Schüler nun zu ihren Familienverhältnissen und sagt, dass die AfD möchte, dass weiße deutsche Frauen mit Zwangsmaßnahmen dazu gebracht werden sollen, mehr Kinder zu kriegen.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Im Grundsatzprogramm der AfD steht unter „6.6 Alleinerziehende unterstützen. Familien stärken“: Die Alternative für Deutschland will die finanziellen Belastungen Alleinerziehender und Unterhaltspflichtiger korrigieren. Nach Auflösung der Paarbeziehung ergeben sich derzeit vielfach Schwierigkeiten bei der gemeinschaftlichen Ausübung des Erziehungsrechts. Nach einer Trennung muss es für beide Elternteile im Sinne des Kindeswohles gewährleistet sein, weiterhin an der elterlichen Sorge und dem Umgang gleichberechtigt teilzuhaben… Die AfD strebt eine stärkere Anerkennung der Leistungen von Eltern im Steuer-, Sozialversicherungs- und Rentenrecht an. Dadurch werden neben den zusammenlebenden Familien auch Alleinerziehende und Unterhaltzahlende besser vor Armut geschützt. Wir wenden uns entschieden gegen Versuche von Organisationen, Medien und Politik, Einelternfamilien als fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf zu propagieren. Der Staat sollte stattdessen das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern durch finanzielle und andere Hilfen in Krisensituationen stärken.
2) Im Grundsatzprogramm der AfD steht unter „6.7 Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“: Die Alternative für Deutschland setzt sich für eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene ein. In Deutschland kommen auf rund 700.000 Lebendgeburten pro Jahr ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Dabei liegt nur bei drei bis vier Prozent eine medizinische oder kriminologische Indikation vor, in allen anderen Fällen wird der Schwangeren nach einer Beratung eine Bescheinigung ausgestellt, die ihr eine straffreie Abtreibung aus „sozialen Gründen“ ermöglicht. Ein Schwangerschaftsabbruch stellt eine einschneidende Erfahrung für die Betroffenen dar und kann zu langanhaltenden Schuldgefühlen, psychosomatischen Beschwerden oder depressiven Reaktionen führen. Die AfD steht für eine Kultur des Lebens und ist im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung der Meinung, dass der Lebensschutz bereits beim Embryo beginnt. Wir fordern daher, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist. Werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können. Adoptionsverfahren sind in diesem Zusammenhang zu vereinfachen. Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären.
3) Die Formulierung „weiße deutsche Frauen“ ist rassistisch. Die Hautfarbe steht in keinem Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft.
4) Die Forderung nach Zwangsmaßnahmen, um die Geburtenrate zu erhöhen, ist menschenverachtend.]
Die Lehrerin fragt, ob die Schüler der Meinung sind, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Recht haben. Die Schüler bejahen das mehrheitlich. Die Lehrerin erklärt, dass die AfD möchte, dass Alkohol- oder Drogenabhängige ins Gefängnis kommen sollen.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Im Grundsatzprogramm der AfD steht unter „3.4 Opferschutz statt Täterschutz“: Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern. Nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Lockerungen und Urlaube im Strafvollzug dürfen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich sein. Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher. Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen. Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen. Außerdem sind durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können. Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.
2) Die AfD fordert an keiner Stelle, dass alle Alkohol- oder Drogenabhängige in Gefängnisse gesperrt werden. Unter Punkt 3.4 werden „nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen“ angesprochen.]
[Abschließende Bewertung der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat:
1) Die Lehrerin hat das Parteiprogramm der AfD nicht gelesen oder bewusst falsch dargestellt.
2) Die Lehrerin missbraucht ihre Machtposition, sie lenkt von den real existierenden Problemen Deutschlands ab und schürt mit Falschinformationen Angst vor der AfD.
3) Die Lehrerin verletzt ihre Neutralitätspflicht und verstößt damit gleich gegen mehrere Gesetze, darunter: § 38 SchG (Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule), § 33 LBG (Grundpflichten des Beamten), § 34 LBG (Verhalten im Dienst) und gegen den Beutelsbacher Konsens, insbesondere gegen das Überwältigungsverbot.]
Ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrer und Schulleitung endete ergebnislos. Die betroffene Lehrerin zeigt kein Schuldbewusstsein. Eine Änderung des Verhaltens der Lehrerin oder gar eine Aufarbeitung des Vorgangs durch die Schule, ist nicht erkennbar. Die Bemühungen der Schulleitung konzentrieren sich darauf, wie künftige Leaks unterbunden werden können.
Die Eltern sehen die Veröffentlichung dieses Vorgangs als letztes Mittel.
[Stellungnahme der AfD-Fraktion im Esslinger Gemeinderat: Der Bericht des Kindes ist offensichtlich keine Einzelfall, sondern die Spitze des Eisbergs. Bei unseren Infoständen während des Kommunalwahlkampfes 2024 haben sich dutzende Kinder und Jugendliche an uns gewandt und uns von ähnlichen Vorgängen berichtet.]