Guten Nachrichten: die Änderung des Hebesatz auf 245 v.H. ist eine Grundsteuersenkung um 7%!
Von Stephan Köthe
Am 18.11.2024 hat der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B von 458 v.H. auf 245 v.H. gesenkt. Mit der Festlegung des Hebesatzes auf 245 v.H. wollte der Gemeinderat dafür sorgen, dass die Grundsteuer ab 2025 in ihrer Gesamtsumme der Höhe der Grundsteuer im Jahr 2024 entspricht, also aufkommensneutral ist.
Tatsächlich hat die Festlegung des Hebesatzes auf 245 v.H. zu einer Senkung der Grundsteuer um 7% geführt (Stand 30.04.2025).

Die vielen offenen Widerspruchsverfahren und insbesondere die zahlreich beantragen vereinfachten Gutachten des Gutachterausschusses, welche noch nicht abgeschlossen sind, werden zu einer weiteren Minderung des Steueraufkommen der Grundsteuer B für das Jahr 2024 zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro sorgen.
2 Jahre lang – 2025 und 2026 – darfst Du Dich also über mindestens 7% reduzierte Grundsteuerbescheide freuen (gemittelt über alle Grundsteuer B Zahler). Voraussichtlich im Herbst 2026 wird der Gemeinderat den Hebesatz um mindestens 7% anheben, um die ursprünglich gewünschte Aufkommensneutralität herzustellen. Es sei denn, dass sich eine Mehrheit im Gemeinderat dafür findet, den Hebesatz unverändert lassen will. Schließlich hat sich 2 Jahre lang gezeigt hat, dass die Stadt auch mit einem geringeren Grundsteueraufkommen gut verwaltet werden kann. Weil davon alle Bürger der Stadt – auch alle Mieter – profitieren, unterstützen wir diese Idee.
Esslinger Zeitung am 05.06.2025: Esslingen denkt schon jetzt über höhere Grundsteuern für 2027 nach