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Anfrage Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch die „Esslinger Initiative für Demokratie“ („!Aufstehen!“) am 10.06.2026 – Widerspruch zur schriftlichen Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion vom 17.01.2025 sowie Verstoß gegen Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Anfrage wurde 20.06.2025 gestellt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Schreiben vom 17.01.2025 hat die AfD-Fraktion im Gemeinderat eine Anfrage zur Wahrung der Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung gestellt. Unter Punkt 4 dieser Anfrage wurde ausdrücklich gefragt:

„Wurden städtische Gelder, Räume oder Ressourcen (zum Beispiel für eine Bewerbung auf Webseiten) direkt oder indirekt für die Aktionen des Bündnisses bereitgestellt?“

Die Stadtverwaltung hat diese Frage in ihrer schriftlichen Antwort mit „Nein“ beantwortet.

Am Mittwoch, den 10. Juni 2026, 19:00 Uhr, hat die „Esslinger Initiative für Demokratie“ („!Aufstehen!“) jedoch eine öffentlich angekündigte Plenum-Sitzung im städtischen Forum Schelztorstraße 38 abgehalten. Die Veranstaltung war auf Instagram und WhatsApp beworben. Als gewählter Stadtrat und Landtagsabgeordneter der Stadt Esslingen wurde ich während dieser Veranstaltung des Raumes verwiesen. Eine Teilnahme oder auch nur die Anwesenheit eines demokratisch legitimierten Vertreters war somit nicht möglich. Es wurde erklärt, dass sich die Initiative explizit gegen rechte Positionen und insbesondere gegen die AfD richtet.

Dieser Vorgang steht in offenem Widerspruch zur damaligen Auskunft der Verwaltung und wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der Einhaltung der Neutralitätspflicht, des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der korrekten Handhabung städtischer Ressourcen auf.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurde die Nutzung des städtischen Forums (Schelztorstraße 38) für die Veranstaltung der „Esslinger Initiative für Demokratie“ am 10.06.2026 von der Verwaltung genehmigt? Wenn ja:
  2. a) Von welcher Stelle und auf welcher Rechtsgrundlage?
  3. b) Wann und von wem erfolgte die Genehmigung?
  4. Wie erklärt die Stadtverwaltung den Widerspruch zwischen der schriftlichen Antwort vom Januar 2025 („Nein“ zu städtischen Räumen/Ressourcen) und der tatsächlichen Raumnutzung am 10.06.2026?
  5. Welche konkreten Kosten (Miete, Nebenkosten, Reinigung, Technik, Aufsicht etc.) sind der Stadt Esslingen durch diese Veranstaltung entstanden? Wurden diese vollständig von der Initiative getragen oder gab es direkte oder indirekte städtische Zuschüsse, Kostenübernahmen oder Ermäßigungen?
  6. Liegt ein schriftlicher Miet- oder Nutzungsvertrag bzw. eine Genehmigung vor? Bitte übersenden Sie eine Kopie (ggf. geschwärzt).
  7. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass die Neutralitätspflicht der öffentlichen Hand (Art. 21 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 GG sowie § 5 Abs. 1 Parteiengesetz) und der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 10 Abs. 2 GemO BW) gewahrt bleiben, wenn eine Initiative, die ihr Engagement explizit gegen eine im Gemeinderat vertretene Partei richtet, städtische Räume nutzen darf, während gewählte Vertreter dieser Partei von der Veranstaltung ausgeschlossen werden?
  8. Plant die Stadtverwaltung, der „Esslinger Initiative für Demokratie“ auch in Zukunft städtische Räumlichkeiten oder sonstige Ressourcen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  9. Wurden vor oder seit der Antwort vom Januar 2025 weitere Anträge auf Raumnutzung oder Förderung durch diese Initiative gestellt und wie wurden diese beschieden?

Mit freundlichen Grüßen,

Für die AfD-Fraktion, Stephan Köthe


So berichtet „Aufstehen – Esslinger Initiative für Demokratie“ am 19.06.2026 in der Zwiebel über den Vorgang:

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