|

Todesurteile, die in Esslingen auf dem Marktplatz (heute Rathausplatz) zwischen 1529 und 1530 verlesen wurden

Von Stephan Köthe

Alle Informationen basien auf der historischen Arbeit von Arthur Landwehr: „Die Wiedertäufer in der Reichsstadt Esslingen von 1527–1618“ (erschienen in den Esslinger Studien, Bd. 25, 1986, S. 133–214), eine grundlegende wissenschaftliche Untersuchung zur Täuferbewegung in Esslingen.

Namentlich genannte Hinrichtungen (chronologisch)

PersonDatumDetails / Anmerkungen
Stefan Böhmer6. Oktober 1529Erster hingerichteter Täufer in Esslingen. Zuvor ausgewiesen (3. Februar 1528), zurückgekehrt, erneut verurteilt. Hinrichtung mit dem Schwert; Leiche unter dem Hochgericht begraben.
Bastian Egen 1529In Esslingen geköpft.
Im Gegensatz zu Stefan Böhmer waren er vorher nicht verbannt worden.
Als Gründe nennt das Protokoll: Eidverweigerung
Wehrdienstverweigerung
Weigerung, sich nach einer Unterweisung eines Besseren belehren zu lassen.
Jacob Schneider1529In Esslingen geköpft.
Im Gegensatz zu Stefan Böhmer waren er vorher nicht verbannt worden.
Als Gründe nennt das Protokoll: Eidverweigerung
Wehrdienstverweigerung
Weigerung, sich nach einer Unterweisung eines Besseren belehren zu lassen
Martin Bscheisserca. 1529/30In Esslingen hingerichtet (genaues Datum unklar, eher um Jahreswende 1529/30 oder 1530).
Veit Fuchsca. 1529/30
Ebenfalls in Esslingen hingerichtet.
Joachim Fleiner31. Januar 1530Zusammen mit (nach) Ludwig Lichtenstein. Entstammte angesehener Familie, war beliebt. Chronist Dreytwein beschreibt die Hinrichtung eindrücklich (14 Doktoren, Familie und Freunde versuchten vergeblich, ihn zum Widerruf zu bewegen; Fleiner sang „Clamavi ad te domine“).
Ludwig Lichtenstein31. Januar 1530Zusammen mit (vor) Joachim Fleiner hingerichtet (gleiche Gründe wie Bastian Egen und Jacob Schneider).

Die Exekutionen fanden an der „gewöhnlichen Hauptstatt“ (dem üblichen Hinrichtungsplatz) außerhalb bzw. am Rande der Stadt statt.

Aus den Quellenangaben im Text ergibt sich folgender Ablauf (am deutlichsten beim ersten Fall, Stefan Böhmer am 6. Oktober 1529):

  • Der Verurteilte wurde aus dem Turm (Gefängnis, der Südturm der Stadtkirche) geholt und auf den Markt geführt.
  • Dort wurde das Urteil verlesen.
  • Anschließend brachte man ihn hinaus auf die „gewonlich hauptstat“ (die gewöhnliche Hauptstatt = der übliche Hinrichtungsplatz).
  • Dort erfolgte die Hinrichtung mit dem Schwert (Enthauptung).
  • Der Leichnam wurde unter dem Hochgericht (dem Galgen/Hochgericht) begraben.

Bei Joachim Fleiner (31. Januar 1530) spricht der Chronist Dreytwein nur allgemein vom „Hinrichtungsplatz“, ohne nähere Ortsangabe. Auch bei den anderen namentlich genannten Hingerichteten (Ludwig Lichtenstein, Martin Bscheisser, Veit Fuchs) wird kein spezieller Ort genannt.

Zusammengefasst:
Das Urteil wurde auf dem Marktplatz (heute Rathausplatz) verlesen; die Hinrichtungen selbst auf dem damaligen regulären Hinrichtungsplatz Esslingens vollzogen. Der Text nennt keinen modernen Straßennamen oder eine genauere topographische Bezeichnung.

In Esslingen lag die Hinrichtungsstätte zunächst am Markt (heute Rathausplatz), wurde dann aber an die städtische Peripherie, auf den Galgenwasen am linken Neckarufer westlich der Äußeren Brücke, verlegt. Das Hochgericht wurde mehrmals zerstört, aber immer wieder, zuletzt 1745, aufgebaut.


Joachim Fleiner – eine ausführliche Darstellung seiner Verurteilung

Joachim Fleiner gehörte zu den herausragendsten und zugleich tragischsten Gestalten der Esslinger Wiedertäufergemeinde. Er entstammte einer angesehenen, gebildeten Familie der Reichsstadt; Verwandte waren Juristen, Richter und Bürgermeister. Landwehr bezeichnet ihn als eine der „schillerndsten Persönlichkeiten“ unter den Esslinger Täufern.

Nach der Ausweisung der ersten einheimischen Leiter (Lienhard Lutz im Januar 1528, danach kurz Bernhard Klein) übernahm Fleiner eine führende Stellung in der Gemeinde. Er gehörte zum Kreis der Personen, die regelmäßig bei den geheimen Zusammenkünften beteten, vorlasen oder lehrten (neben Reublin, Feigenbutz, Leupold, Lutz, Graci, Pfudler und Hans Bayer).

Er war gebildet genug, um theologisch differenziert zu argumentieren. In seiner Urgicht (Verhörprotokoll) formulierte er eine der ausgefeiltesten Esslinger Positionen zum Abendmahl: Er unterschied streng nach Wesen, Wirkung und Gebrauch. Brot und Wein blieben ihrer Natur nach Brot und Wein; sie seien aber in der Erinnerung und Bedeutung Leib und Blut Christi. Die Wirkung bestehe in der Erlösung und Abwaschung der Sünden („Der für euch gegeben wird“); der Gebrauch liege darin, es zu seinem Gedächtnis zu nehmen und dem nachzufolgen, was Christus geboten habe. Landwehr hebt hervor, dass Fleiners rational-theologischer Argumentationsstil seiner Herkunft und Bildung entsprach und sich deutlich vom eher intuitiven, erleuchtungsbezogenen Denken mancher anderer Täufer unterschied.

Zur Größe der Bewegung äußerte er sich mit der Angabe: „Es komen ir auch etwa 170–180 zusamen.“ Er beschrieb außerdem die wechselnden Treffpunkte (Hainbach, Wälder, Gärten, Häuser in der Stadt). Nach Landwehr soll er sogar öffentlich auf dem Markt gepredigt haben.

Verhör und Verurteilung

Fleiner wurde bereits im April 1529 verhört. Verurteilt wurde er jedoch erst im Januar 1530. Er und Ludwig Lichtenstein wurden aus denselben Gründen wie Bastian Egen und Jacob Schneider zum Tode verurteilt: Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit (Eid- und Wehrdienstverweigerung sowie Weigerung, sich nach Unterweisung bekehren zu lassen). Der Rat berief sich auf die Beschlüsse des Reichstages zu Speyer und entschied sich für die „mildere“ Strafe – Tod durch das Schwert – mit der Möglichkeit des Widerrufs bis zum letzten Augenblick.

Die Hinrichtung am 31. Januar 1530

Die Hinrichtung von Joachim Fleiner und Ludwig Lichtenstein erregte großes Aufsehen. Der Chronist Dionysius Dreytwein schilderte sie noch Jahre später voller Erschütterung:

Man hatte vergeblich versucht, ihn mit 14 Doktoren zur Umkehr zu bewegen. Seine Schwester, sein Bruder und viele Freunde hatten auf ihn eingeredet – ohne Erfolg. Dann begann Fleiner, „Clamavi ad te domine“ zu singen, ging zum Hinrichtungsplatz und bat darum, man möge ihm seine Sünden verzeihen, so wie er auch allen verzeihe.

Der Scharfrichter soll gesagt haben: „Mein lieber Sohn Joachim, ich bitte dich, steh noch davon ab. Sieh deinen Bruder an [Ludwig Lichtenstein], der vor dir tot liegt und schon geköpft wurde, ob du dich davon abschrecken und abbringen lassen willst.“ Fleiner antwortete darauf, ohne seine rote Gesichtsfarbe zu verlieren, und fing an zu lachen: „Ich will davon abstehen, wenn Gott will, das Böse lassen und das Gute annehmen. Ich werde heute nicht sterben, ich will an diesem Tag bei Gott, meinem himmlischen Vater, leben.“ Darauf hielt er eine schöne Rede und Predigt, „dass sie nicht menschlich, sondern engelhaft gewesen ist, sodass alle Welt, jung und alt, darüber bitterlich geweint hat.“

Dreytwein fasste den Eindruck der Bevölkerung in dem Satz zusammen: „Anno 1529 hatt man zu Esslingen vill widertöffer geköpfft und vill guter Cristenn.“ (Dreytwein datiert die Hinrichtung fälschlich ins Jahr 1529; korrekt ist der 31. Januar 1530.)

Fleiner gehört damit zu denjenigen Esslinger Täufern, die die Verfolgung auf sich nahmen und als Märtyrer starben, statt zu widerrufen oder zu fliehen.

Quellen im Text: Urgicht bei Bossert (S. 966 ff.), Verurteilung SB Esslingen 1530 Januar 31, Chronik Dreytweins (S. 104/105), Landwehrs eigene Darstellung (insbesondere S. 206).


„Clamavi ad te domine“ – das Lied, das Joachim Fleiner auf dem Weg zur Hinrichtung gesungen hat

Clamavi ad te, Domine; dixi: Tu es spes mea, portio mea in terra viventium. (Vulgata)

Deutsche Übersetzung:
Ich habe zu dir geschrien, Herr; ich sagte: Du bist meine Hoffnung, mein Anteil im Land der Lebenden.

Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt.
Quelle: Johannes 11, 25

Ähnliche Beiträge