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Antrag der AfD-Fraktion: Neujustierung der Gewerbesteuer-Planungsgrundlage für den Nachtragshaushalt der Stadt Esslingen am Neckar

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,

auf Anregung des Ersten Bürgermeisters Ingo Rust auf der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2026 beantragt die Gemeinderatsfraktion der Alternative für Deutschland:

Der Gemeinderat möge die nachfolgenden Varianten zur Neujustierung der Gewerbesteuer-Planungsgrundlage prüfen und die passendere Variante, gegebenenfalls modifiziert, beschließen.

Grundlage der Neujustierung ist die Annahme einer anhaltenden Wirtschaftskrise in Verbindung mit der Transformation insbesondere der Automobil-Industrie und ihrer Zulieferer über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der bisher verwendete 10-Jahresdurchschnitt der Gewerbesteuereinnahmen wird als Planungsgrundlage wie folgt modifiziert:

Variante 1: „Reset 2026“

Beschlussantrag

  1. Der Gemeinderat beschließt, für die Planung des Nachtragshaushalts den bisher verwendeten 10-jährigen Durchschnitt der Gewerbesteuereinnahmen als Planungsgrundlage auf den Stand der aktuellen Gewerbesteuerschätzung für das Jahr 2026 zurückzusetzen („Reset 2026“): von bislang: 94 Mio. Euro nach neu: 58 Mio. Euro.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gewerbesteuereinnahmen im Nachtragshaushalt nicht länger auf Basis historischer Jahre, sondern auf Grundlage der realistischen aktuellen Ertragslage der Esslinger Gewerbetreibenden zu planen.
  3. Ziel ist eine vorsichtige, realitätsnahe Haushaltsplanung, die strukturelle Defizite sichtbar macht und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig sichert.

Begründung

Der 10-jährige Durchschnitt der Gewerbesteuer spiegelt die aktuelle wirtschaftliche Realität nicht mehr angemessen wider. Die letzten 10 relativ guten Jahre führen systematisch zu optimistischen Einnahmeerwartungen, welche denderzeit stattfindenden strukturellen Umbruch nicht realistisch wiedergeben.

Ein Reset auf die Gewerbesteuerschätzung 2026 schafft eine brauchbare Ausgangsbasis für politische Entscheidungen im Nachtragshaushalt.

Vor- und Nachteile – Reset 2026

Vorteile

  • Sehr konservative und realistische Planung
  • Vermeidet strukturelle Defizite durch überhöhte Annahmen
  • Hohe Glaubwürdigkeit gegenüber Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden
  • Bessere Steuerung von Rücklagen und Ausgaben

Nachteile

  • Kurzfristig deutlich geringere Einnahmeansätze
  • Erhöhter politischer Druck zu Einsparungen
  • Weniger Spielraum für neue Projekte
  • Kann als „zu pessimistisch“ kritisiert werden, falls sich die Konjunktur schneller erholt

Variante 2: „Reset 2025“

Beschlussantrag

  1. Der Gemeinderat beschließt, für die Planung des Nachtragshaushalts den 10-jährigen Durchschnitt der Gewerbesteuereinnahmen auf eine neue Bemessungsgrundlage zurückzusetzen, bestehend aus:
    • der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2025 sowie
    • der Gewerbesteuerschätzung für das Jahr 2026
    • („Reset 2025“): von bislang: 94 Mio. Euro nach neu: (69 Mio. Euro + 58 Mio.)/2 =  63,5 Mio. Euro.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine abgeflachte, realistischere Durchschnittsbetrachtung zu entwickeln, welche auf dem gemittelte Niveau von 2025/2026 basiert.
  3. Ziel ist eine ausgewogene Haushaltsplanung, die sowohl Vorsicht als auch Planungssicherheit bietet.

Begründung

Die Kombination aus Ist-Zahlen (2025) und aktueller Prognose (2026) bildet die gegenwärtige wirtschaftliche Lage besser ab als ein historischer Durchschnitt über zehn Jahre. Gleichzeitig vermeidet diese Variante eine zu abrupte Absenkung der Einnahmeansätze.

Vor- und Nachteile – Reset 2025

Vorteile

  • Moderater Übergang zu realistischer Planung
  • Weniger abrupte Einschnitte im Haushalt
  • Berücksichtigt reale Einnahmen, nicht nur Prognosen
  • Mehr Planungsspielraum als Reset 2026

Nachteile

  • Immer noch gewisse Optimismus-Risiken
  • Gefahr, strukturelle Probleme zeitlich zu verschieben
  • Weniger klarer Bruch mit der bisherigen Planungspraxis
  • Bei anhaltender Wirtschaftskrise ggf. erneute Korrekturen nötig

Link ins Stadtinformationssystem: https://ris.esslingen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSCl1EesPCrsKhZedEKWESpSJ7p_viFuHdbz4zYnrV0V/Fraktionsantrag_AfD_AT-006-2026.pdf

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