Antrag: Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld-Empfängern nach §16d SGB II
An Herrn Oberbürgermeister
Matthias Klopfer
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar Esslingen am Neckar, 22.01.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klopfer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld-Empfängern nach §16d SGB II
Die Gemeinderatsfraktion der Alternative für Deutschland beantragt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für leistungsberechtigte Asylbewerber zu schaffen. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das soziale Träger aktiv einbezieht.
- Ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bürgergeldempfänger), insbesondere anerkannte Asylbewerber, in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und sozialen Trägern zu entwickeln.
- Einen Arbeitsgelegenheits-Ideenpool als Unterstützung für Maßnahmeanbieter zu erstellen, um konkrete Maßnahmen effizient planen und umsetzen zu können.
- Finanzielle Mittel für die Koordination der Arbeitsgelegenheiten ab dem Haushaltsplan 2026 einzuplanen und zu prüfen, welche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land verfügbar sind.
- Den Gemeinderat regelmäßig über den Fortschritt der Konzepterarbeitung sowie weitere relevante Entwicklungen zu informieren.
Begründung:
Asylbewerber bringen Lebenserfahrungen und Arbeitsfähigkeiten mit, die als wirtschaftliches Potenzial betrachtet werden können. Während sie nicht sofort in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können, sollte ihre Untätigkeit während des Verfahrens vermieden werden.
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte verpflichtet, zur Verfügung gestellte Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Diese Tätigkeiten sollten zusätzlich, gemeinnützig und im öffentlichen Interesse sein. Sie bieten die Möglichkeit, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und gleichzeitig soziale Teilhabe und Integration zu fördern.
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Arbeitsgelegenheiten dürfen keine bestehenden regulären Arbeitsverhältnisse gefährden.
- Die Tätigkeiten müssen körperlich und geistig zumutbar sein.
- Leistungsberechtigte, die eine zumutbare Arbeitsgelegenheit unbegründet ablehnen, können Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 1 AsylbLG erfahren.
Ziele der Arbeitsgelegenheiten:
- Schaffung sinnstiftender Tätigkeiten, die Leistungsberechtigte an den ersten Arbeitsmarkt heranführen.
- Förderung von Integration, sozialer Teilhabe und Verbesserung der Sprachkenntnisse.
- Unterstützung gemeinnütziger Aufgaben in der Kommune.
Die alleinige Anwendung von § 5 Abs. 1 AsylbLG greift zu kurz, da anerkannte Asylbewerber in den Bürgergeldbezug fallen und unter das SGB II (Bürgergeldgesetz) fallen. Daher ist eine Integration dieser Personengruppe in Arbeitsgelegenheiten erforderlich.
Durch die Einrichtung eines Arbeitsgelegenheits-Ideenpools sollen Maßnahmeanbieter bei der Planung und Umsetzung unterstützt werden. Dies fördert die effiziente Nutzung der Ressourcen und eine zielgerichtete Umsetzung der Maßnahmen.
Abschließend wird betont, dass Arbeitsgelegenheiten eine Win-Win-Situation schaffen: Sie unterstützen die Integration der Leistungsberechtigten und leisten einen Beitrag zur Gesellschaft, ohne bestehende Arbeitsverhältnisse zu beeinträchtigen.
Stephan Köthe und Fraktion